In der Begründung heißt es: „Bisher ist Palliativmedizin im Medizinstudium kein Pflichtfach, muss aber in der Ausbildung der Medizinstudenten angeboten werden. Der Umgang mit Sterbenden ist eine Herausforderung – medizinisch und zwischenmenschlich (vergl. Deutsches Ärzteblatt vom 28.09.2007). Der Wissenschaftsrat empfiehlt im Masterplan Medizinstudium für den 2. Studienabschnitt im Querschnittsbereich u.a. den Leistungsnachweis Palliativmedizin und schlägt für den Leistungskatalog für das Medizinstudium unter „spezielle Versorgungskonzepte“ Geriatrie und Palliativmedizin vor.
Die verantwortliche Kommission begrüßt ausdrücklich eine Stärkung wissenschaftlicher Kompetenzen in der Palliativmedizin während des Studiums. Ärztliche Heilkunst basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, praktischer Berufsausübung und –erfahrung. Die Forschung ist für die Lehre unverzichtbar.“