Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 512659

Landesärztekammer Hessen Hanauer Landstraße 152 60314 Frankfurt/Main, Deutschland http://www.laekh.de
Ansprechpartner:in Frau Katja Kölsch +49 69 97672172

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung - Chance oder Papiertiger?

Von Knoblauch zu Hatzbach kritisiert Kürzungen im ambulanten Bereich als Webfehler in der Gesetzgebung

(lifePR) (Frankfurt/Main, )
2012 wurde mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG) die zuvor geltende Regelung der ambulanten Behandlung im Krankenhaus durch die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) ersetzt. Neben Krankenhäusern sollen danach auch niedergelassene Vertragsärztinnen und -ärzte sowie Medizinische Versorgungszentren Patienten mit schweren Verlaufsformen oder seltenen Erkrankungen, die hochspezialisierte Leistungen benötigen, ambulant behandeln können.

In einem hervorragenden Vortrag informierte Dr. med. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Mitglieder der Landesärztekammer und der hessischen Berufsverbände über die aktuellen Entwicklungen der Richtlinie zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach § 116b SGB V (ASV-RL).

Zum Hintergrund: In einer Richtlinie soll der G-BA im Auftrag des Gesetzgebers die Details zur ASV klären. Die Erstfassung der ASV-RL von März 2013 gibt den formalen Rahmen vor und regelt Anforderungen an Diagnostik und Behandlung. Zwischeninformationen zum nächsten Schritt - Benennung der jeweiligen Erkrankungen und hochspezialisierten Leistungen sowie Bestimmung des krankheitsspezifischen Behandlungsumfangs und Anforderungen an Personal, Ausstattung und Qualitätssicherung - führte Klakow-Franck in ihrem Vortrag näher aus.

Dass die extrabudgetäre Honorierung der ASV eine Bereinigung und damit Kürzung der vertragsärztlichen Vergütung zur Folge haben soll, während die Finanzierung der Krankenhäuser unangetastet bleibt, wurde in der anschließenden Diskussion scharf kritisiert. "Dies ist ein Webfehler der Gesetzgebung", erklärte Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Präsident der Landesärztekammer Hessen. So dürfen im Rahmen der ASV erbrachte ambulante Leistungen von Krankenhäusern finanziell nicht dem Topf der Vertragsärzte entnommen werden.

"An sich ist die ASV eine gute Überlegung, da es die sektorenübergreifende Zusammenarbeit ermöglicht. Aber das unbudgetierte Extrageld durch Kürzungen im vertragsärztlichen Bereich abzuwickeln und dadurch letztlich die ambulante Versorgung durch Mittelentzug zusätzlich zu benachteiligen und zu schwächen, ist eine Milchmädchenrechnung", so der Ärztekammerpräsident weiter. Von Knoblauch zu Hatzbach gab zu bedenken, dass infolge dieser Regelung die niedergelassene fachärztliche Versorgung weiter wegbrechen werde, was gerade bei schwerwiegenden Erkrankungen dramatisch sei.

Die Landesärztekammer Hessen appelliert daher an Gesetzliche Krankenversicherung und Kassenärztliche Bundesvereinigung dies zu verhindern und die Bereinigung zu verhindern.

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.