„Mit der neuen Weiterbildungsordnung starten wir in die Zukunft. Während für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung nach der bisherigen WBO der Nachweis von Weiterbildungszeiten und Mindestzahlen diagnostischer und therapeutischer Verfahren im Vordergrund stand, kommt es nun vor allem darauf an, Kompetenzen zu erlangen. Erstmalig ist der Kompetenzbegriff in der Weiterbildungssystematik enthalten“, erklärt Dr. med. Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärztekammer Hessen.
In der kompetenzorientierten Weiterbildung geht es darum, das bis zur Approbation erworbene medizinische Wissen und die ärztlichen Fähigkeiten zu vertiefen und zu einer Vielzahl möglicher Fachspezialisierungen aufzubauen, wie die Vorsitzenden des Weiterbildungsausschusses der hessischen Ärztekammer betonen. Die erworbenen Kompetenzen werden den Weiterzubildenden von den Weiterbildungsbefugten – zur ärztlichen Weiterbildung befugte Ärztinnen und Ärzte – künftig auch in einem elektronischen Logbuch (eLogbuch) bescheinigt. Auch bietet die neue WBO mehr Möglichkeiten zur ambulanten Weiterbildung; nur an wenigen Stellen werden stationäre Pflichtzeiten gefordert.
Die umfassende Novellierung der Weiterbildungsordnung mit dem Ziel, die Weiterbildung der Ärztinnen und Ärzte dem neusten Stand der medizinischen und technischen Fortschritte anzupassen, begann bereits vor zehn Jahren im Zusammenwirken von Bundesärztekammer, Landesärztekammern sowie medizinischer Fachgesellschaften und Berufsverbände. Herausgekommen ist eine vollständig neue Muster-Weiterbildungsordnung, die auf dem 121. Deutschen Ärztetag 2018 in Erfurt verabschiedet wurde. Seit Mitte 2018 hat die Landesärztekammer Hessen die Umsetzung für Hessen intensiv vorbereitet. „Jetzt ist es soweit: Mit der neuen Weiterbildungsordnung soll die ärztliche Weiterbildung transparenter werden und zugleich qualitativ hochwertig sein“, sagt Pinkowski. „Damit wollen wir auch zukünftig eine bestmögliche Patientenversorgung gewährleisten.“