„Es kommt einem Affront gleich, in welcher Weise die Warnungen der Ärzteschaft abgetan und ignoriert werden. Schließlich sind es Ärztinnen und Ärzte, die sich mit Folgen des übermäßigen Drogenkonsums von Patienten auseinandersetzen müssen“, kommentiert der hessische Ärztekammerpräsident Dr. med. Edgar Pinkowski die neue Fassung des Gesetzesentwurfs. „Handelt es sich hierbei nicht eher um fehlgeleiteten Aktionismus? Ein Aktionismus mit möglicherweise gefährlichen Folgen. Dabei gäbe es Themen, die der Aufmerksamkeit des Bundesgesundheitsministers tatsächlich dringend bedürfen. Die dauerhafte Beseitigung von Arzneimittellieferengpässen beispielsweise.“
Der Konsum und Besitz von Cannabis für Jugendliche unter 18 Jahren wird weiterhin verboten sein. Die Erfahrungen aus anderen Ländern wie etwa Kanada zeigen aber, dass die Zulassung von Cannabisprodukten trotz aller Begleitprogramme auch einen konsumverharmlosenden Effekt hat. Der Anteil, insbesondere junger Konsumentinnen und Konsumenten mit täglichem Gebrauch steige.
Dennoch rücke die Droge mit dem neuen Entwurf noch näher an die Heranwachsenden heran, kritisiert der hessische Ärztekammerpräsident scharf. So sollen die Bannzonen rund um Schulen und Kitas abermals verringert werden. Gekifft werden darf dann mit 100 Metern Abstand zu lernenden Kindern und Jugendlichen. Zuvor war eine Verbotszone von 200 Metern vorgesehen.
„Aus ärztlicher Sicht muss immer wieder betont werden, dass das heranwachsende Gehirn bei frühem Konsum von Cannabis und häufigem Gebrauch in seiner Entwicklung bleibend geschädigt werden kann. Entsprechende hirnphysiologische Veränderungen sind nicht rückgängig zu machen. Die Message, die mit der Legalisierung der Droge bei Jugendlichen ankommt, ist genau das Gegenteil von dem, was eigentlich kommuniziert werden müsste“, so Pinkowski.