In der Resolution heißt es wörtlich:
Medizinische Fachangestellte haben ohnehin mit verdichtenden regulären Praxistätigkeiten zu kämpfen, die sich aus einem vermehrten Patientenaufkommen, einer zunehmenden Bürokratie und einer sich verändernden Arbeitswelt durch IT-Aufrüstung darstellt. Hinzu kommt aktuell sowohl in Praxen als auch in Gesundheitsämtern eine Pandemie-bedingte Arbeitsverdichtung in Form von Covid-Abstrichen, der Betreuung ambulanter Covidpatienten, dem Einrichten zusätzlicher Infektionssprechstunden unter erhöhtem Hygieneaufwand, und dem erhöhten Impfaufwand unter täglich wechselnden staatlich vorgegebenen Rahmenbedingungen. Dies ist nur unter einem dramatischen Anstieg der geleisteten Überstunden zu bewältigen. Dabei stellt gerade das Personal die erste persönliche Anlaufstelle dar und ist in zunehmendem Maße einem aggressiven und gereizten Tonfall der Patienten ausgeliefert. Trotz dieser widrigen Arbeitsumstände standen die bis an die Grenze der maximalen Belastbarkeit beanspruchten MFAs zuverlässig an der Seite der Ärztinnen, Ärzte und Patienten. Diese unschätzbare Arbeit wurde bisher weder von der Politik, noch von den Medien ausreichend gewürdigt. Umso bedauerlicher ist es, dass für ambulante Medizinische Fachkräfte, im Gegensatz zu den Krankenhausmitarbeitern, bis heute keine Corona-Sonderzahlungen aus öffentlichen Mitteln bereitgestellt wurden. Es ist also dringend notwendig, dass dieser Missstand ausgeglichen wird, und steuer- und sozialabgabefreie Corona-Sonderzahlungen aus öffentlichen Mitteln für medizinischen Fachangestellte ausgezahlt werden.