So stimmte die Delegiertenversammlung nach ausführlicher Diskussion mehrheitlich dafür, die Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ nicht in die neue Weiterbildungsordnung zu übernehmen.
Als weitere hessenspezifische Änderung beschlossen die Delegierten, die Zusatzbezeichnung ambulante Geriatrie in die neue Weiterbildungsordnung aufzunehmen. Weitere Änderungen betreffen u.a. die Weiterbildungszeit für den Facharzt für Innere Medizin, die Zusatzweiterbildung Psychoanalyse und die Zusatzweiterbildung Psychotherapie, das Impfwesen und die Überschreitung von Zeitvorgaben der Weiterbildung in besonderen Härtefällen.
Die Delegiertenversammlung zeigte sich davon überzeugt, dass die neue Weiterbildungsordnung dazu beitragen werde, die ärztliche Weiterbildung zu verbessern. Das neue Regelwerk bildet die Grundlage, auf der sich künftig Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt weiterbilden lassen können.