Kritisch zu hinterfragen seien u.a. die opt-out Zustimmung zur elektronischen Patientenakte, die Rolle von Ärztinnen und Ärzten bei der Kommunikation von Nutzen und Risiken derselben, die praktische Datennutzung und die Finanzierung. Die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht und das Recht aller Beteiligten auf informationelle Selbstbestimmung müssten dabei unbedingt erhalten bleiben.
Die Delegiertenversammlung forderte daher eine sofortige Einbeziehung der Ärzteschaft in die Diskussion um die Umsetzung des Gutachtens und der daraus resultierenden gesetzgeberischen Aktivitäten sowie die angemessene Finanzierung.