Nach dem Hessischen Gesetz zur Ausführung des Transplantationsgesetzes muss die ärztliche Leitung eines Krankenhauses sicherstellen, dass die Transplantationsbeauftragten von sonstigen Tätigkeiten freigestellt werden, um ihre Aufgaben zu erfüllen.
Das Ärzteparlament kritisierte jedoch , dass diese Regelung den für Organtransplantationen zuständigen Ärztinnen und Ärzten nicht die nötige Zeit für diese verantwortungsvolle Aufgabe lasse. Ursachen hierfür seien insbesondere Personalmangel, Arbeitsverdichtung und ökonomische Zwängen in den Kliniken, aber auch fehlende Akzeptanz.
In Bayern wurde 2017 eine zeitanteilige Freistellung für die Aufgaben als Transplantationsbeauftragter verabschiedet, um die Freistellung zu erleichtern. Im ersten Jahr dieser neuen gesetzlichen Regelung stieg die Zahl der Organspenden entgegen des bundesweiten Trends. „Wenn die Zahl von Organspenden auch in Hessen wieder steigen soll, sei die nötige und verbindliche Freistellung der Transplantationsbeauftragten dafür ein wichtiger Baustein.