Bei der Ex-Post-Triage wird die medizinische Versorgung eines Patienten zugunsten eines neu eintreffenden Patienten abgebrochen, um den neu eintreffenden Patienten mit den begrenzten Versorgungsressourcen zu retten, wenn er bessere kurzfristige Überlebenschancen aufweist.
Die Delegiertenversammlung teilt die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 16. Dezember 2021), dass die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit das entscheidende Kriterium zur Zuteilung von knappen Ressourcen sein muss. Dies müsse dann aber auch für alle Patienten gelten, auch für diejenigen, die bereits auf der Intensivstation behandelt werden. Der Ausschluss der Ex-Post-Triage führe dazu, dass sowohl die ärztliche Therapiefreiheit eingeschränkt wird, als auch Ärztinnen und Ärzte gezwungen werden, gegen ihr Gewissen zu handeln.
Das Verbot der Ex-Post-Triage würde mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass in einer solchen Ressourcenknappheit aufgrund gehäufter infektiöser Erkrankungen weniger Menschen überleben, weil Ärztinnen und Ärzten juristischen die Hände gebunden werden, so die Delegierten.