Im Wortlaut heißt es in der Resolution:
Die Landesärztekammer Hessen spricht sich für den Schutz des medizinischen Personals und der medizinischen Einrichtungen in Israel und im Gazastreifen aus. Das Völkerrecht muss gewahrt und Menschlichkeit bewahrt werden.
Angehörige des Sanitätspersonals sind keine Kombattanten, Krankenhäuser keine militärischen Ziele und dürfen nicht als militärische Einrichtungen missbraucht werden. Ebenso verbietet es sich, Zivilisten zu menschlichen Schutzschilden zu machen. Humanitäre Hilfe muss stets gewährleistet sein – Zivilpersonen, Verwundete und Kranke sind zu schützen.
Den Terrorangriff der Hamas auf die Bevölkerung Israels verurteilt die Landesärztekammer Hessen scharf. Die daraus resultierenden und bis heute andauernden kriegerischen Auseinandersetzungen erzeugen unbeschreibliches menschliches Leid. Mit Schrecken beobachten wir die täglich steigende Zahl der zivilen Opfer.
Hass aus religiöser Intoleranz hat in Deutschland und damit auch in Hessen keinen Platz. Wir verurteilen jede Form von Antisemitismus.
Basis unseres Handelns ist die Berufsordnung und das Genfer Gelöbnis, in dem es heißt:
„Ich werde nicht zulassen, dass Erwägungen von Alter, Krankheit oder Behinderung, Glaube, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politischer Zugehörigkeit, Rasse, sexueller Orientierung, sozialer Stellung oder jeglicher anderer Faktoren zwischen meine Pflichten und meine Patientin oder meinen Patienten treten.“