Das Gesetz soll das Tor für Zusatzfunktionen öffnen, für die der Chip schon jetzt gerüstet ist. So können auf der Karte Informationen über den Patienten, seine Krankheitsgeschichte, Behandlungen, medikamentösen Therapien und Arztkontakte auf dem Chip verschlüsselt gespeichert und an externe Rechner weiter versendet werden. "Dass die Speicherung der Gesundheitsdaten von Millionen Bürgern eine Fülle von Risiken birgt, liegt auf der Hand", erklärt von Knoblauch zu Hatzbach. "Auch wenn die Datenspeicherung freiwillig sein soll, rückt der 'gläserne Patient' in greifbare Nähe."
Wegen datenschutzrechtlicher Bedenken hatte sich die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen in den vergangenen Jahren wiederholt gegen die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ausgesprochen. "Wir Ärztinnen und Ärzte sind dem Wohl unserer Patienten verpflichtet. Vor einer Umsetzung des gigantischen Projektes 'Elektronische Gesundheitskarte' muss gewährleistet sein, dass die Daten vor dem Zugriff Dritter geschützt sind." Weder Arbeitgeber noch Versicherungen dürften Zugang zu den sensiblen Patientendaten erhalten.
"Bevor künftig die Zusatzfunktionen auf der Karte freigeschaltet werden können, sind nicht nur umfangreiche Testphasen notwendig. Es kommt vor allem auf Aufklärung und Transparenz an. Patienten müssen umfassend über die geplante Speicherung und Verwendung ihrer Daten aufgeklärt werden und sicher davon ausgehen können, dass ein möglicher Verzicht auf Datenspeicherung nicht mit Nachteilen für sie verbunden ist", fordert von Knoblauch zu Hatzbach.