Eine Fortschreibung von „Quasi Nullrunden“ im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) oder die fehlende Anpassung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) seien ebenso nicht akzeptabel wie die Forderungen nach Reallohnverzicht in Kliniken und Medizinischen Versorgungszentren, erklärten die Delegierten: „Ärztliche Versorgung bedeutet auch angemessene Vergütung der Ärztinnen und Ärzte.“
Forderung nach angemessener Vergütung für Ärztinnen und Ärzten in allen Bereichen
Eine Fortschreibung von „Quasi Nullrunden“ im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) oder die fehlende Anpassung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) seien ebenso nicht akzeptabel wie die Forderungen nach Reallohnverzicht in Kliniken und Medizinischen Versorgungszentren, erklärten die Delegierten: „Ärztliche Versorgung bedeutet auch angemessene Vergütung der Ärztinnen und Ärzte.“