„Unser Gesundheitswesen braucht Ökonomie“; erklärte Grüttner. „Die Frage ist, wie weit sie gehen darf“. Nicht das DRG-System in Krankenhäusern an sich sei problematisch, sondern die mit dem System verbundenen Fehlanreize. Aus diesem Grund habe der Gesetzgeber diese im Rahmen der Krankenhausreform abgestellt. Die ausreichende Versorgung von Patienten stehe bei der Ökonomisierung allerdings nicht zur Disposition, betonte Grüttner. Deutlich kritisierte er mangelnde Kooperation im Gesundheitswesen. Ein nicht abgestimmtes Nebeneinander der Sektoren führe zur Ressourcenverschwendung. Die Lösung dieses Problems sei nicht nur Aufgabe des Gesetzgebers, sondern auch der Ärzteschaft selbst, sagte Grüttner.
Bei der Festlegung der Qualitätskriterien für den Hessischen Krankenhausplan sei es um notwendige strukturelle Reformen gegangen, die der verbesserten Versorgung der Patienten dienten, so der Staatsminister. So müssten in Zukunft Mindestmengen durchgesetzt und der Qualitätswettbewerb angekurbelt werden. Wenn es bei Krankenhäusern zu Abschlägen für unzureichende Qualität komme, dürfe dies nicht dauerhaft sein: „Wir werden nicht akzeptieren, dass es schlechte Qualität gibt!“. Als Konsequenz werde ein Krankenhaus aus dem Krankenhausplan herausgenommen. Grüttner hob hervor, dass einheitliche, bundesweit gültige Qualitätsindikatoren umgesetzt werden müssten.
Mit Nachdruck sprach der Minister die Entwicklung zu „Medizin 4.0“ an. Er appellierte an die Landesärztekammer Hessen, sich der digitalen Entwicklung nicht zu verschließen, sondern sich offen für Modellversuche zu zeigen. Wenn man die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung in der Fläche auch in Zukunft gewährleisten wolle, werde man diesen Weg beschreiten müssen.