„Mit ihrem Vorschlag, die Erlaubnis zur Bezeichnung als Heilpraktiker mittelfristig auslaufen zu lassen, hat die FDP eine wichtige Diskussion angestoßen“, sagt der hessische Ärztekammerpräsident Dr. med. Edgar Pinkowski. So weit sind die deutschen Ärztevertreter bisher nicht gegangen: Allerdings habe der Deutsche Ärztetag, zuletzt im Mai 2018, den Gesetzgeber dazu aufgefordert, im Sinne der Patientensicherheit, das Heilpraktikerwesen neu zu regeln. „Das geltende Heilpraktikergesetz von 1939 ist restlos veraltet. Wir sehen es als zwingend notwendig an, dieses Gesetz nach den aktuellen Erfordernissen der medizinischen Versorgung der Bevölkerung anzupassen bzw. gänzlich neu zu regeln“, betont Pinkowski.
Im Gegensatz zu den sonst im Gesundheitswesen geltenden Anforderungen an klar definierte fachliche Qualifikationen, erfordert die Heilpraktiker-Prüfung keine staatliche Ausbildung. Auch eine formalisierte Ausbildung ist nicht zwingend notwendig. Kenntnisse müssen nur insoweit nachgewiesen werden, um eine Gefährdung des Patienten ausschließen zu können. Für die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nach § 2 Heilpraktikergesetz ist lediglich eine Überprüfung durch das Gesundheitsamt gesetzlich vorgeschrieben.
Die Landesärztekammer Hessen appelliert daher an die Politik, den Beschluss des 121. Deutschen Ärztetags umzusetzen, Heilpraktiker von invasiven Maßnahmen wie chirurgische Eingriffe, Injektionen und Infusionen auszuschließen. Auch die Behandlung von Krebserkrankungen sollte untersagt werden.
„Heilpraktiker werden in der Öffentlichkeit häufig als ‚kleine Ärztinnen und Ärzte‘ wahrgenommen. Doch sie verfügen weder über eine geregelte Ausbildung noch über eine staatliche Aufsicht“, erläutert Pinkowski. „Die Bevölkerung muss sich darauf verlassen können, dass der Staat bei seinen Regelungen zur Ausübung von Heilkunde der Sicherheit von Patientinnen und Patienten die höchste Priorität einräumt.“