Faktisch zielt der Referentenentwurf darauf ab, nur noch der sogenannten Einheitsgewerkschaft, das Recht zur autonomen Gestaltung der Arbeitsbedingungen zuzubilligen. Doch das Grundgesetz sehe einen solchen Alleinvertretungsanspruch von Einheitsgewerkschaften in der Tarifpolitik nicht vor, unterstrichen die Ärztevertreter. Jeder Arbeitnehmer entscheide frei, von wem er sich vertreten lassen wolle. Die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie sei nicht gestört, wenn einzelne Berufsgruppengewerkschaften von ihrem grundgesetzlich verbürgten Recht Gebrauch machten, eigene Tarifverträge zu verhandeln. Dieses Recht solle nun aber den mehr als 150.000 angestellten Ärztinnen und Ärzten genommen werden, kritisierte die Delegiertenversammlung.
Hessische Ärzte lehnen Referentenentwurf eines Tarifeinheitsgesetzes ab
Delegiertenversammlung verabschiedet entsprechende Resolution
Faktisch zielt der Referentenentwurf darauf ab, nur noch der sogenannten Einheitsgewerkschaft, das Recht zur autonomen Gestaltung der Arbeitsbedingungen zuzubilligen. Doch das Grundgesetz sehe einen solchen Alleinvertretungsanspruch von Einheitsgewerkschaften in der Tarifpolitik nicht vor, unterstrichen die Ärztevertreter. Jeder Arbeitnehmer entscheide frei, von wem er sich vertreten lassen wolle. Die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie sei nicht gestört, wenn einzelne Berufsgruppengewerkschaften von ihrem grundgesetzlich verbürgten Recht Gebrauch machten, eigene Tarifverträge zu verhandeln. Dieses Recht solle nun aber den mehr als 150.000 angestellten Ärztinnen und Ärzten genommen werden, kritisierte die Delegiertenversammlung.