Bei dem Eingriff handele es sich um einen Verstoß gegen das Menschenrecht. Millionen Frauen und Mädchen seien jährlich Opfer – mit chronischen Folgeerkrankungen, auch psychischer Natur, erklärte eine der Antragstellerinnen. Medizinisches Personal müsse zwingend auf die Behandlung dieser Patientinnen vorbereitet werden, insbesondere um eine Retraumatisierung der Patientinnen durch einen falschen Umgang zu verhindern. Gerade Geburtspersonal müsse entsprechend geschult sein, sonst könnten Geburten für diese Patientinnen sogar lebensgefährliche Folgen haben.
Bei den hessischen Ärztevertreterinnen und -vertretern traf der Antrag auf große Zustimmung und wurde nach umfangreicher konstruktiver Debatte einstimmig angenommen.