Die Komplikationen reichen von unerwünschten Begleiterscheinungen von Krankheiten bis hin zu Problemen, die nicht vermeidbar waren. "Von 'Ärztepfusch' zu sprechen, wäre daher nicht nur unredlich, sondern würde in die falsche Richtung führen", so von Knoblauch zu Hatzbach weiter: "Tatsächlich geht es der Ärzteschaft um Transparenz und Aufklärung. Die Daten und Ergebnisse der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen werden ausgewertet, um gezielt die Strategien zur Fehlervermeidung weiterentwickeln zu können."
Die Gutachter- und Schlichtungsstelle der Landesärztekammer Hessen konnte im vergangenen Jahr keinen Anstieg der Anträge wegen vermeintlicher Behandlungsfehler registrieren: Waren im Jahr 2012 insgesamt 983 Anträge eingegangen, belief sich ihre Zahl im Jahr 2013 auf insgesamt 902 Anträge. Im Jahr 2013 bejahte die hessische Gutachter- und Schlichtungsstelle insgesamt 126 Behandlungsfehler von Ärzten in hessischen Kliniken und Praxen. Davon entfielen 53 auf ambulante Behandlungen und 73 auf Behandlungen in Kliniken. (Zum Vergleich: im Jahr 2012 waren es 127 anerkannte Behandlungsfehler).
Wie bereits in den Vorjahren wurden die meisten der 2013 festgestellten Behandlungsfehler in der Chirurgie - insbesondere den Fachgebieten Orthopädie/Unfallchirurgie und Allgemeinchirurgie - verzeichnet, gefolgt von Allgemeinmedizin und Innerer Medizin. Die häufigsten Diagnosen, die zu einer Antragstellung führten, waren Knie- und Hüftarthrosen, Deformität von Zehen und Fingern, Bandscheibenschäden sowie Unterschenkel- und Sprunggelenkfrakturen.
Auch bei der Schwere der durch Behandlungsfehler hervorgerufenen Schäden gilt es zu differenzieren: So handelte es sich bei 2 der insgesamt 126 festgestellten Behandlungsfehler um Bagatellschäden, vorübergehende leichte bis mittelschwere Schäden lagen in 56 Fällen vor und 12 Schäden wurden als schwer, aber nicht dauerhaft festgestellt. Leichte bis mittelschwere Dauerschäden lagen in 39 Fällen, schwere Dauerschäden in 10 Fällen vor. In 7 Fällen führten Behandlungsfehler zum Tod der Patienten.
Die häufigsten beteiligten Fachgebiete im niedergelassenen Bereich waren im Jahr 2013:
Orthopädie (29,8%), Hausärztlich tätiger Arzt (12,7%), Unfallchirurgie (10,2 %), Frauenheilkunde (5,9%) und Innere Medizin (4,9%). Im Krankenhausbereich waren die am häufigsten beteiligten Fachgebiete im Jahr 2013: Unfallchirurgie (24,5%), Orthopädie (17,6%), Allgemeinchirurgie (7,9%), Neurologie (5,7%) und Innere Medizin (5,7%).
"Wie von der Bundesärztekammer dargestellt, müssen Behandlungsfehler allerdings im Vergleich zur Gesamtzahl der rund 18 Millionen Behandlungsfälle in den Krankenhäusern und mehr als 700 Millionen Behandlungsfälle allein im ambulanten Bereich in Deutschland gesehen werden," erklärt von Knoblauch zu Hatzbach. "Damit bewegt sich die Zahl der festgestellten ärztlichen Behandlungsfehler weit unter dem Promillebereich."