2017 bejahte die Gutachter- und Schlichtungsstelle in 106 (24,3 %) der 436 gutachterlich abschließend überprüften Patientenvorwürfe Behandlungsfehler von Ärztinnen und Ärzten sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich. Von diesen entfielen 29 auf ambulante Behandlungen und 77 auf Behandlungen in Kliniken. Zum Vergleich: 2016 waren in 126 (24,7 %) der gutachterlich geprüften Patientenvorwürfe Behandlungsfehler anerkannt worden. Die meisten Behandlungsfehlervorwürfe wurden im Jahr 2017 in der Chirurgie, insbesondere den Fachgebieten Orthopädie/Unfallchirurgie und Allgemeinchirurgie, verzeichnet, gefolgt von Innerer Medizin und Frauenheilkunde: So entfielen von den 436 gutachterlich geprüften Patientenvorwürfen 164 auf die Orthopädie/Unfallchirurgie, 42 auf die Allgemeinchirurgie, 28 auf die Innere Medizin, 22 auf die Frauenheilkunde und 15 auf hausärztlich tätige Ärzte.
224 der 436 gutachterlich überprüften Patientenvorwürfe im vergangenen Jahr waren Kommissionsentscheidungen. „Qualität geht vor Quantität“, so von Knoblauch zu Hatzbach: “Die Kommissionsverfahren bieten eine erhöhte Gewähr für die Richtigkeit der eingeholten Gutachten". Im Kommissionsverfahren, einem zweitinstanzlichen Verfahren vergleichbar, wird das eingeholte Gutachten noch einmal von mindestens zwei weiteren ärztlichen Sachverständigen und einem Juristen überprüft.
„Selbstverständlich ist jeder Behandlungsfehler einer zu viel“, betont von Knoblauch zu Hatzbach. „Dass die Zahlen der 2017 bejahten Behandlungsfehler mit 106 gegenüber 126 im Vorjahr trotz der hohen Arbeitsverdichtung in Kliniken und Praxen sogar leicht rückläufig sind, ist angesichts von bundesweit rund 32 Millionen ambulanten und stationären Behandlungsfällen ein Beleg für die qualitätsbewusste und verantwortungsvolle Arbeit von Ärzten und Pflegekräften.“
Die organisatorisch bei der Landesärztekammer angesiedelte, unabhängige Gutachter- und Schlichtungsstelle wird von Juristen, ehemaligen Vorsitzenden Richtern des Bundes und der Länder, geleitet und überprüft ärztliche Behandlungen auf behauptete Fehler in einem freiwilligen, für den Antragsteller kostenlosen Verfahren. Das Verfahren vor der Gutachterstelle soll zur Klärung von Streitigkeiten zwischen Patienten und Ärzten beitragen, die durch den Vorwurf eines Behandlungsfehlers entstanden sind.