"Wichtig ist, dass klare Regeln beim Umgang mit Selbstzahler-Leistungen eingehalten werden", betont von Knoblauch zu Hatzbach. "So dürfen IGeL niemals aufgedrängt werden. Ärzte, die Ängste ihrer Patienten dazu nutzen, ihnen Leistungen auf Privatrechnung anzuraten, verstoßen gegen das Berufsrecht und werden von der Ärztekammer geahndet. Auch darf die Erbringung von Regelleistungen nicht von einer Vorab-Einwilligung zum Angebot von IGEL abhängig gemacht werden." Bevor sich ein Patient für eine Individuelle Gesundheitsleistung entscheide, habe er Anspruch darauf, zu erfahren, ob diese für ihn sinnvoll sei. "Seriöse Aufklärung und Beratung über den Nutzen und gegebenenfalls auch ein mögliches Risiko von IGeL müssen für Ärztinnen und Ärzte selbstverständlich sein", bekräftigt der hessische Ärztekammerpräsident. Der von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung herausgegebene Ratgeber "Selbst zahlen?" (http://www.bundesaerztekammer.de/...) biete Patienten Informationen rund um IGeL und könne Ärzten als Richtschnur dienen.
"Klare Regeln beim Umgang mit Individuellen Gesundheitsleistungen beachten"
Hessischer Ärztekammerpräsident sieht Selbstzahler-Leistungen zu Unrecht in der Kritik
"Wichtig ist, dass klare Regeln beim Umgang mit Selbstzahler-Leistungen eingehalten werden", betont von Knoblauch zu Hatzbach. "So dürfen IGeL niemals aufgedrängt werden. Ärzte, die Ängste ihrer Patienten dazu nutzen, ihnen Leistungen auf Privatrechnung anzuraten, verstoßen gegen das Berufsrecht und werden von der Ärztekammer geahndet. Auch darf die Erbringung von Regelleistungen nicht von einer Vorab-Einwilligung zum Angebot von IGEL abhängig gemacht werden." Bevor sich ein Patient für eine Individuelle Gesundheitsleistung entscheide, habe er Anspruch darauf, zu erfahren, ob diese für ihn sinnvoll sei. "Seriöse Aufklärung und Beratung über den Nutzen und gegebenenfalls auch ein mögliches Risiko von IGeL müssen für Ärztinnen und Ärzte selbstverständlich sein", bekräftigt der hessische Ärztekammerpräsident. Der von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung herausgegebene Ratgeber "Selbst zahlen?" (http://www.bundesaerztekammer.de/...) biete Patienten Informationen rund um IGeL und könne Ärzten als Richtschnur dienen.