"Außerdem setzt die Bundesregierung mit der neuen gesetzlichen Regelung ein klares Zeichen für palliative Versorgung und gegen Sterbehilfe", unterstreicht von Knoblauch zu Hatzbach: "Unsere ärztliche Aufgabe ist es, Menschen in Not beizustehen und ihnen ihre Schmerzen weitestgehend zu nehmen, nicht jedoch Beihilfe zum Suizid zu leisten ", so der Präsident der Landesärztekammer Hessen weiter. "Patienten, deren Leiden durch die Möglichkeiten der Palliativmedizin gelindert wird, verspüren in der Regel keinen Todeswunsch mehr."
Wie wichtig eine rasche Umsetzung des Gesetzesvorhabens sei, zeige ein Blick über die Grenzen, fügt von Knoblauch zu Hatzbach hinzu. So soll das neue Sterbehilfegesetz in Frankreich unheilbar kranken Menschen das Recht einräumen, sich auf eigenen Wunsch mit Medikamenten tief und kontinuierlich sedieren zu lassen, bis der Tod eintritt. Eine Gewissensklausel für Ärzte, die nicht an der terminalen Sedierung mitwirken wollen, existiert nicht. "Das ist der Einstieg zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe in Frankreich", kritisiert der hessische Ärztekammerpräsident.