Ärztliche Aufsicht unerlässlich
Auch der Drogen- und Suchtbeauftragte der LÄKH Dr. med. Mathias Luderer spricht sich für die Umsetzung rascher Maßnahmen aus: „Wichtig ist die schnelle Umsetzung von Präventions- und Aufklärungsarbeit im schulischen Kontext. Die freie Verfügbarkeit und gezielte Vermarktung von Lachgas an junge Zielgruppen signalisiert jungen Konsumentinnen und Konsumenten Gefahrlosigkeit - fatalerweise. Dem Narrativ, dass der Freizeit-Konsum von Lachgas außerhalb ärztlicher Kontrolle risikofrei sein soll, muss ich entschieden widersprechen.“
Im medizinischen Kontext unter ärztlicher Beaufsichtigung wird Lachgas (N2O) als durchaus sicheres Medikament gebraucht. Im medizinischen Kontext unter ärztlicher Aufsicht wird es zum Beispiel zur Narkose und Behandlung von Schmerzen eingesetzt. Daneben deuten Studien darauf hin, dass Lachgas bei der Behandlung von schwer zu behandelnden Depressionen eingesetzt werden kann. Dabei sind die ärztliche Kontrolle und Einbettung in ein multimodales Therapiekonzept überaus wichtig.
Ferner handelt es sich bei Lachgas um ein Treibhausgas, welches weitaus klimaschädlicher ist als Kohlenstoffdioxid (CO2). In der Medizin versucht man bereits auf andere Anästhetika auszuweichen, um den ökologischen Fußabdruck – wo es möglich ist – zu reduzieren und einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Wer Lachgas zu privaten Zwecken konsumiert, riskiert also nicht nur die eigene Gesundheit, sondern trifft eine bewusste Entscheidung gegen den Klima- und Umweltschutz.
Lähmungserscheinungen durch regelmäßigen Konsum
Sicherheit durch ärztliche Kontrolle und Know-How behandelnder Ärztinnen und Ärzte sind jedoch im Rahmen des Freizeitkonsums nicht gegeben. Der akute Rausch von Lachgas bewirkt Euphorie, Taubheits- und Schwindelgefühle und reicht bis zu Bewusstlosigkeit und akutem Sauerstoffmangel. Daraus können Stürze und Unfälle mit schweren Folgen resultieren. Bei unsachgemäßer Handhabung kann es Gefrierverbrennungen geben. Wird Lachgas mit anderen Substanzen eingenommen, sind die Nebenwirkungen darüber hinaus nur schwer einzuschätzen.
Besonders kritisch ist, dass Lachgas bei regelmäßigem Konsum die Verwertung von Vitamin B12 im Körper hemmt. Dadurch kann es zu schweren Nervenschäden kommen, die Lähmungserscheinungen, anhaltende Taubheitsgefühle und Probleme in der Bewegung im gesamten Körper hervorrufen können. Diese Einschränkungen sind teilweise nicht mehr rückgängig zu machen.
Regulierung jetzt
Ein Grund für die Beliebtheit von Lachgas als Droge ist sicherlich die leichte Verfügbarkeit und kaum vorhandene gesetzliche Regulierung. Lachgas wird oft in großen Behältnissen und in einem Design angeboten, das gezielt junge Menschen anspricht – verschiedene Aromen verführen zum Konsum.
Lachgas ist derzeit im Prinzip zu jeder Tages‐ und Nachtzeit legal verfügbar – dies wird von jungen Nutzerinnen und Nutzern oft fälschlicherweise mit Gefahrlosigkeit gleichgesetzt. Dabei ist insbesondere der regelmäßige Konsum mit Risiken verbunden. Lachgas hat aufgrund der fehlenden Altersbeschränkung den Ruf einer „Kinderdroge“ bekommen.
Angesichts der Risiken ist der freie unregulierte Verkauf von Lachgas außerhalb des medizinischen Kontexts aus Sicht der Landesärztekammer Hessen nicht mehr zu vertreten. „Ein möglicher erster Schritt könnte sein, den Verkauf großer Lachgas-Behältnisse und die Anreicherung mit Aromastoffen zu verbieten. Darüber hinaus könnten neutrale Verpackungen kleine Erfolge versprechen“, so Luderer. „Angesichts der erheblichen Risiken – gerade für junge Generationen – wäre außerdem über die Verkaufszeiten oder ein Verkaufsverbot in klassischen Ausgehvierteln nachzudenken. Eine Altersbeschränkung wäre ebenfalls sinnvoll. Wir glauben, dass man damit Gefahren für junge Menschen reduzieren kann.“