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"Lieferengpässe bei Impfstoffen lassen sich nicht durch impfende Apotheker verhindern."

Hessischer Ärztekammerpräsident lehnt Ausweitung des ärztlichen Impfrechts auf Pharmazeuten ausdrücklich ab

(lifePR) (Frankfurt/Main, )
Erneut erteilt die Landesärztekammer Hessen der Übertragung ärztlicher Tätigkeiten an nichtärztliche Berufsgruppen eine klare Absage. Aktueller Anlass ist der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken, der es Apothekerinnen und Apothekern – nach einer vorausgegangenen Schulung – u.a ermöglichen soll, die Bevölkerung gegen Grippe zu impfen.

„Wir lehnen diesen Referentenentwurf ab, da er Patientinnen und Patienten nicht etwa besser versorgen, sondern geradezu gefährden würde“, betonte Dr. Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärztekammer. Es sei kein Zufall, dass nach bisherigem Recht das Arzneimittel „Impfstoff“ nur von Ärzten verordnet und das Impfen selbst nur unter ärztlicher Aufsicht erfolgen dürfe. Nur so könne bei seltenen Komplikationen – etwa einer allergischen Reaktion – sofort Hilfe geleistet werden. Auch gehörten neben dem eigentlichen Nadelstich Impfaufklärung, Impfanamnese sowie Abklärung möglicher akuter Erkrankungen zu einer Impfung: „Alles komplexe Aufgaben, die nicht mal eben schnell in einer Schulung erlernt werden können, sondern die medizinische Aus- und Weiterbildung voraussetzen.“

Zugleich habe die Influenza-Impfsaison 2018-2019 gezeigt, dass nicht etwa volle Arztpraxen mit überfüllten Wartezimmern und langen Wartelisten ein Problem für Grippeschutzimpfungen seien, sondern regionale Versorgungsengpässe bei dem Grippeimpfstoff, erklärte der Ärztekammerpräsident. Ob neben impfenden Apothekern als Nächstes auch Ärzte das Dispensierrecht bekämen? Gleichermaßen absurd, findet Pinkowski. Schließlich lassen sich „Lieferengpässe bei Impfstoffen […] weder durch impfende Apotheker noch durch arzneimischende Ärzte verhindern“.

 

 

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