Die Mobilität von Gesundheitspersonal sei Realität, erklärten die Delegierten in der Begründung des Beschlusses. Die internationale Rekrutierung von Gesundheitsfachkräften müsse jedoch zwingend nach ethischen Grundsätzen durchgeführt werden.
Migration könne weltweit einen positiven Beitrag zur gesellschaftlichen Entwicklung leisten. Positive Aspekte seien der Zugewinn von fachlichen Qualifikationen, der kulturelle Austausch, als auch die so mögliche finanzielle Unterstützung der Familien in den jeweiligen Herkunftsländern.
Die negativen Auswirkungen der aktiven Anwerbung von staatlicher als auch von privater Seite müssten jedoch soweit wie möglich reduziert werden. Die Migration dürfe nicht zum Nachteil der Gesundheitssysteme in den Herkunftsländern führen. Anzuwendende Prinzipien seien Transparenz, Fairness und die Förderung der Nachhaltigkeit der Gesundheitssysteme in Entwicklungs- und Schwellenländern.
Nach Auffassung der Delegiertenversammlung gehöre hierzu insbesondere, dass die Bundesregierung nicht nur Verbesserungen für die angeworbenen Fachkräfte erzielt, sondern auch dass sie technische und finanzielle Unterstützung leistet, um die Gesundheitssysteme in den Herkunftsländern zu stärken. Das schließe die Entwicklung des Gesundheitspersonals ein.
„Zuwanderung befreit nicht von der Verantwortung, die Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen grundsätzlich zu verbessern“, erklärten die Delegierten.