Ein zusätzliches Register sei daher nicht nur überflüssig, sondern berge auch die Gefahr, dass die schutzwürdigen Daten für Interessierte, wie etwa die gesetzlichen Krankenkassen und andere zugänglich werden. „Darüber, ob die Politik aus Unkenntnis handelt oder bewusst die Datenhoheit der Länder in Frage stellen und auf den Bund übertragen will, lässt sich nur spekulieren“, erklärte von Knoblauch zu Hatzbach: „Dass allerdings ausgerechnet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die vorgesehenen Regelungen zum Aufbau eines Krankenhausarztregisters begrüßt, muss irritieren. Als Schwesternkörperschaft kann die KBV nicht daran interessiert sein, die Zuständigkeit der Ärztekammern für die Verwaltung ärztlicher Meldedaten in Frage zu stellen und damit die Position der ärztlichen Selbstverwaltung zu schwächen."
Neues Krankenhausarztregister: Politische Unkenntnis oder Wunsch nach Übernahme der Datenhoheit?
Ein zusätzliches Register sei daher nicht nur überflüssig, sondern berge auch die Gefahr, dass die schutzwürdigen Daten für Interessierte, wie etwa die gesetzlichen Krankenkassen und andere zugänglich werden. „Darüber, ob die Politik aus Unkenntnis handelt oder bewusst die Datenhoheit der Länder in Frage stellen und auf den Bund übertragen will, lässt sich nur spekulieren“, erklärte von Knoblauch zu Hatzbach: „Dass allerdings ausgerechnet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die vorgesehenen Regelungen zum Aufbau eines Krankenhausarztregisters begrüßt, muss irritieren. Als Schwesternkörperschaft kann die KBV nicht daran interessiert sein, die Zuständigkeit der Ärztekammern für die Verwaltung ärztlicher Meldedaten in Frage zu stellen und damit die Position der ärztlichen Selbstverwaltung zu schwächen."