Deshalb hat das hessische Ärzteparlament das Bundesgesundheitsministerium aufgefordert, Personalkosten für ärztliches, pflegerisches und sonstiges am Patienten und in der Logistik tätiges Personal auf Nachweis zu refinanzieren, statt der geplanten Finanzierung der fallzahlabhängigen Vorhaltekosten. Die im aktuellen Referentenentwurf vorgesehene Vorhaltekostenpauschale würde den Status quo nicht verbessern, heißt es im Antrag. Vielmehr führe dieser zu einem zusätzlichem Bürokratieaufwand.
Die im Referentenentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes angedachten Vorhaltekosten sollen anhand von Fallzahlen berechnet werden. Mit diesem Vorhaben einer fallzahlabhängigen Versorgung sei wieder nichts gewonnen, zeigten sich die Delegierten überzeugt.
Man könne kurzfristige Bedarfsschwankungen allenfalls über die zentrale und dezentrale Lagerung von Materialien und Medikamenten im Verbund mit anderen Kliniken oder Apothekerverbünden ausgleichen, gaben die hessischen Ärztinnen und Ärzte zu bedenken. In Anbetracht des Fachkräftemangels sei die Personaldichte nur bedingt zu beeinflussen. Personal sei nicht kurzfristig abrufbar und müsse somit 1:1 refinanziert werden.