Gegenstand der Prüfung ist die Zulässigkeit der Kooperation unter vertrags-, berufs- und krankenhausrechtlichen Gesichtspunkten. Vertragsärzte, Medizinische Versorgungszentren, Praxisverbünde, Ärztenetze oder Krankenhäuser aus Hessen bzw. deren rechtliche Vertreter können das Clearingverfahren in Anspruch nehmen.
Ab sofort informiert die Clearingstelle mit der Veröffentlichung der gemeinsamen Geschäftsordnung und einem ausführlichen „Merkblatt zur Prüfung ärztlicher Kooperationsverträge" auf der Homepage der Landesärztekammer unter https://www.laekh.de/images/Aerzte/Rund_ums_Recht/Clearingstelle/Geschaeftsordnung_Clearingstelle.pdf über das Angebot.