Vor über eineinhalb Jahren habe das Land Hessen von seiner gesetzlichen Möglichkeit nach § 90a Sozialgesetzbuch V Gebrauch gemacht und ein gemeinsames Gremium der Akteure im hessischen Gesundheitswesen – u.a. Landesärztekammer Hessen, Kassenärztliche Vereinigung Hessen und Hessische Krankenhausgesellschaft - zu sektorenübergreifenden Versorgungsfragen gebildet. „Ziel ist es, die Schnittstellen der ambulanten und stationären Versorgung stärker zu vernetzen und hessenweit eine sektorenübergreifende Notfallversorgung aufzubauen“, erklärt Pinkowski. „Dabei sollen der Rettungsdienst und der Ärztliche Bereitschaftsdienst (ÄBD) gemeinsam gesteuert werden, selbstverständlich unter ärztlicher Leitung.“
Welche Fortschritte Hessen bereits bei der Neuregelung der Notfallversorgung gemacht habe, zeige das im Oktober 2017 gestartete erfolgreiche Modellprojekt der koordinierten Inanspruchnahme stationärer und ambulanter Notfallbehandlung am Klinikum Frankfurt Höchst. Dort werden Patienten an einem zentralen Tresen von besonders geschultem Personal triagiert und entweder in die Praxis des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes oder in die Notfallaufnahme weitergeleitet. „Damit können sowohl Patienten, die ein dringendes medizinisches Problem haben als auch jene mit leichteren Beschwerden dort versorgt werden, wo sie mit seinen Beschwerden hingehören“, so Pinkowski weiter.
Außerdem habe die Kassenärztlichen Vereinigung Hessen um die Kliniken größerer Städte ein Netz von Partnerpraxen eingerichtet, in denen Patienten behandelt werden, die eigentlich dem ambulanten Sektor zuzuordnen sind, aber während der Praxisöffnungszeiten zunächst die Notaufnahme einer Klinik aufgesucht hatten. „Darauf läuft auch der jetzt vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Diskussionsentwurf prinzipiell hinaus: Gemeinsame Notfallleitstellen am Telefon sowie zentrale Anlaufstellen – die sogenannten Integrierten Notfallzentren (INZ) - an den Kliniken sollen dringende von weniger dringenden Fällen unterscheiden und entweder in die Notaufnahme, zum ärztlichen Bereitschaftsdienst oder in die Sprechstunde eines niedergelassenen Arztes weiter vermitteln.“
Pinkowski forderte, bereits existierende und gut funktionierende Strukturen bei der geplanten Reform zu berücksichtigen und zu integrieren. Auch sei die Messlatte, die notmedizinische Fachgesellschaften für die Auswahl des medizinischen Fachpersonals in Integrierten Notfallzentren verlangten, überzogen, „Die geplanten INZ sind nicht als Anlaufstelle für schwerkranke oder schwerverletzte Patienten geplant. Vielmehr soll hier der Behandlungsbedarf von Patienten eingeschätzt werden – dafür sind auch niedergelassene Kolleginnen und Kollegen durch ihre tägliche Berufserfahrung mehr als ausreichend qualifiziert.“ Im Übrigen sollten die Berufsverbände, die jetzt Beteiligungsansprüche stellen, zur Kenntnis nehmen, dass die ärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften qualifizierte Vertreter in die Gespräche und Verhandlungen dazu entsenden.