„Ohne Auseinandersetzung mit der Vergangenheit ist eine kreative Gestaltung der Jetztzeit nicht möglich", hob Dr. med. Siegmund Drexler, Vorsitzender des Beirats zum Forschungsprojekt der Landesärztekammer hervor. Gegenstand der Studie sei nicht der medizinische und gesundheitspolitische Alltag gewesen, sondern der Versuch, die Standesgeschichte der organisierten Ärzteschaft und deren Politik und Vertretung in Form der hessischen Ärztekammern für den Zeitraum von 1887 bis 1956 darzustellen, erklärte Professor Hafeneger. Von den vier Epochen - Kaiserzeit, Weimarer Republik, NS-Zeit und Nachkriegszeit- standen die zwei letzteren im Fokus der Untersuchung.
Durch die Aufarbeitung der Vergangenheit werde vor allem die Bedeutung der Ärztekammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts vor Augen geführt, erläuterte von Knoblauch zu Hatzbach. So zeige die Geschichte, dass Zeiten großer Freiheit des Arztberufs die ärztliche Kunst und medizinische Wissenschaft in der Regel beflügelt hätten, während sie durch Phasen strenger Reglementierung in ihrer Entwicklung behindert worden seien.
Besonders deutlich werde dies im Dritten Reich, in dem die medizinische Wissenschaft missbraucht und die Ärztekammern gleichgeschaltet worden seien. „Leider war auch die Ärzteschaft nicht immun gegen die Verblendungen des Nationalsozialismus, ganz zu schweigen von ärztlichen Überzeugungstätern". Daneben habe jedoch eine große Zahl von Ärzten im Stillen, auch unter Gefährdung der eigenen Person, unverändert nach den Idealen ärztlicher Ethik gehandelt und sich dabei am Patientenwohl als oberster Richtschnur orientiert, unterstrich der Ärztekammerpräsident. „Heute ziehen wir aus der Vergangenheit die wichtige Lehre, die demokratischen Errungenschaften, den freien Beruf und die Selbstverwaltung stets aufs Neue zu üben und zu verteidigen."
Den Erhalt des freien Berufs bezeichnete von Knoblauch zu Hatzbach als eine der wichtigsten Aufgaben der Kammern. Außerdem sei es ihr Recht und ihre Pflicht, Staatsverwaltung und Politik fachlich zu beraten. „Dies sind seit jeher die Anliegen der Ärztekammern, die abwechslungsreiche Zeiten überdauert haben und bis heute bestehen: Freiheit für den ärztlichen Beruf, Verfasstheit als Körperschaft des öffentlichen Rechts und Mitsprache in allen gesundheitspolitischen Belangen", bekräftigt Prof. Dr. phil. Benno Hafeneger. So konnten die Kammern immer als ein meinungsbildendes Instrument und auch als das Machtpotential der Ärzteschaft verstanden werden, die gegenüber Staat und Gesellschaft als handelnde Akteure Impulse entwickelten und versuchten, in der gesundheitsbezogenen Verteilungspolitik Interessen durchzusetzen bzw. Kompromisse auszuhandeln.