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Südwest-Ärztekammern sind sich einig: "Wir müssen mehr Anstrengungen für den Ärztenachwuchs unternehmen!"

(lifePR) (Frankfurt/Main, )
Bei der Gestaltung des Medizinstudiums besteht Handlungsbedarf. Darin sind sich die drei Landesärztekammern im Saarland, in Hessen und in Rheinland-Pfalz einig. Der derzeit diskutierte „Masterplan Medizinstudium 2020“ braucht daher Ergänzungen und Nachbesserungen.

Zur Erinnerung: Die Bundesregierung formulierte in ihrem Koalitionsvertrag 2013 eine Reform des Medizinstudiums. Um dies zu verwirklichen, wurde im Frühjahr 2015 eine Konferenz ins Leben gerufen, die sich mit der Erstellung eines „Masterplan Medizinstudium 2020" befasst. An dieser Bund-Länder-AG nehmen Gesundheits- und Wissenschaftsminister des Bundes und der Länder teil, um zusammen den entsprechenden Gesetzesentwurf entwickeln. Die Gesundheitsministerkonferenz hat in diesem Sommer einige Eckpunkte hierfür benannt.

Diese Eckpunkte müssen nach Ansicht der drei Südwest-Ärztekammern ergänzt werden. Denn der offenkundige Ärztemangel in Deutschland werde sich zunehmend verschärfen. Allein in den Krankenhäusern werden nach einer Prognose der Unternehmensberatung Roland Berger bis zum Jahr 2030 etwa 111.000 Ärztinnen und Ärzte fehlen. Aber auch im niedergelassenen Bereich werden in den nächsten Jahren Haus- und Fachärzte/-ärztinnen fehlen.

Die hessische, rheinland-pfälzische und saarländische Ärzteschaften fordern daher die zuständigen Bundes- und Landespolitiker auf, die Zahl der Medizinstudienplätze um mindestens zehn Prozent zu erhöhen. Für den Bereich der Ärztekammer des Saarlandes müssten mindestens 30 neue Studienplätze an der Medizinischen Fakultät in Homburg geschaffen werden, so San.-Rat. Dr. Josef Mischo, Präsident der Ärztekammer des Saarlandes. Für Hessen liege die erforderliche zusätzliche Studienplatzzahl bei 185, so Dr. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Präsident der Landesärztekammer Hessen. Zusätzliche 40 Medizinstudienplätze seien in der Johannes Gutenberg-Universität Mainz erforderlich, fügt Dr. Günther Matheis, Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, hinzu.

Mit dieser signifikanten Erhöhung der Studienplätze sollte auch eine rechtssichere Neuberechnung der Studienplätze für den gesamten Verlauf des Studiums erfolgen. Die bislang üblichen Teilzulassungen führen bei den Betroffenen zu unnötigen und höchst belastenden Exmatrikulationen, so die drei Präsidenten gemeinsam.

Hinzu komme, dass die prekäre Finanzlage vieler Krankenhäuser nicht nur die Patientenversorgung und die Arbeitsbedingungen für das Personal erschwere, sondern auch die Ausbildung der Studierenden und die Weiterbildung junger Ärztinnen und Ärzte.
Durch die im „Masterplan Medizinstudium 2020“ zudem vorgesehene stärkere Praxisorientierung im Studium brauchen insbesondere die Medizinischen Fakultäten, Universitätskliniken und akademischen Lehrkrankenhäuser mehr Ressourcen: Die personellen, räumlichen und organisatorischen Bedingungen eines  qualitätsvollen Medizinstudiums müssen vorgehalten sein, fordern die Ärztekammer-Präsidenten.

Desweiteren müsse Ziel des Auswahlverfahrens für Medizinstudierende grundsätzlich die Aufdeckung echter Talente und Befähigungen zum Arztberuf sein. Die Abiturnote alleine sei kein faires Auswahlkriterium, sind sich Mischo, Matheis und von Knoblauch zu Hatzbach einig. Denn nicht nur die Abiturnote mache einen guten Arzt aus. Stattdessen sollten beim Auswahlverfahren das Persönlichkeitsprofil des Studienplatzbewerbers, einschlägige Berufsausbildungen sowie soziales Engagement wie etwa Freiwilligendienste stärker berücksichtigt werden.

Für die drei Ärztekammer-Präsidenten ist klar: „Eine hochwertige, ärztliche Ausbildung mit im Studium motivierten Studierenden ist das Fundament einer guten Patientenversorgung!“ Auch vor dem Hintergrund des europäischen Einigungsprozesses müsse es für das Bildungsland Deutschland Selbstverpflichtung sein, genügend Ärztinnen und Ärzte selbst auszubilden und nicht Ärztinnen und Ärzte in großer Zahl aus dem Ausland anzuwerben.

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