Ohne dieses Ur-Vertrauen leidet die medizinische Hilfe, weil Patienten aus Angst vor unbefugten Zuhörern sich nicht mehr trauen, im Gespräch beispielsweise zur gesundheitlichen Vorgeschichte offen zu sein. Deshalb appelliert der Landesärztekammer-Präsident in einem offenen Brief an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, bei der derzeitigen Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung die Ärztinnen und Ärzte in punkto Vertraulichkeit mit Abgeordneten, geistlichen Seelsorgern und Strafverteidigern gleichzustellen. Hessenauer: "Es kann und darf nicht sein, dass Ärztinnen und Ärzte nicht den gleichen umfassenden Vertraulichkeitsschutz wie andere Berufsgruppen haben! Für das Wohl der Patientinnen und Patienten ist es absolut nötig, dass auch Telefongespräche und E-Mails zwischen uns und unseren Patienten nicht abgehört werden dürfen." Der Kontakt zwischen Arzt und Patient darf deshalb keinesfalls nur einem teilweisen Schutz unterliegen, wie es derzeit die Neuregelung zur Telekommunikationsüberwachung vorsieht, fordert der Kammer-Präsident.
Zwar begrüßt Hessenauer es sehr, dass im Zuge dieses Gesetzes der absolute Schutz vor Beschlagnahme und Wohnraumüberwachung auch für Ärzte und nicht nur für Abgeordnete, geistliche Seelsorger und Strafverteidiger gilt. Doch darf es beim Schutz der Vertraulichkeit von Telefongesprächen und E-Mails keine Zwei-Klassen-Vertraulichkeit geben. "Patientinnen und Patienten brauchen die Sicherheit, dass sie sich ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten rückhaltlos anvertrauen können", so der Kammer-Präsident.
Daher appelliert er an die Bundesjustizministerin, Ärztinnen und Ärzte in den Kreis der besonders geschützten Berufsgruppen aufzunehmen, bei denen das Überwachen von Telefonaten und E-Mail-Kontakten nicht möglich ist. Im Sinne des Patientenschutzes und der Patientensicherheit ist dies ein wichtiger Faktor.