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Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM)

Medienkommissionssitzung vom 20. Juni 2008

(lifePR) (Düsseldorf, )
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1. "Domradio" erhält Hörfunkfrequenz in Köln

Das "Domradio" in Köln erhält die analoge terrestrische Frequenz 101,7 MHz und kann damit den Sendebetrieb für den Innenstadtbereich in Köln aufnehmen. Dies beschloss die Medienkommission der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) in ihrer Sitzung am 20. Juni 2008 in Düsseldorf. Die Lizenz soll eine Laufzeit bis 2014 haben. Das "Domradio" wird vom Bildungswerk der Erzdiözese Köln e.V. getragen und sendet bislang über Satellit und im Kabel.

Die LfM hatte die Übertragungskapazität Ende des vergangenen Jahres öffentlich ausgeschrieben. Um die Zuweisung der Frequenz hatten sich auch "Klassik Radio", "Motor FM", "Radio Teddy", "TruckRadio" und "101,7 - Das kölsche Radio" beworben.

2. NRW.TV: WAZ-Beteiligung medienrechtlich unbedenklich

Die geplante Beteiligung der WAZ an dem landesweiten Sender NRW.TV ist medienrechtlich unbedenklich. Dies stellte die Medienkommission der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) in ihrer Sitzung am 20. Juni 2008 in Düsseldorf fest. NRW.TV hatte der LfM eine Änderung der Beteiligungsverhältnisse angezeigt. Danach soll die WAZ 24, 9 Prozent an der "NRW.TV Fernsehen aus Nordrhein-Westfalen GmbH & Co. KG" übernehmen - die restlichen Anteile halten die Nema Holding GmbH (16,98 %), die Kuhlo Holding GmbH (37,55 %) und Ralf G. Neumann (20,57 %). An der Komplementär-GmbH übernimmt die WAZ 24, 8 % - hier halten die übrigen Anteile die Nema Holding GmbH und die Kuhlo Holding GmbH (beide mit je 37,6 Prozent).

3. Kabelbelegung: Vorrangentscheidungen für "City Vision" und "Studio 47"

Das TV-Programm "City Vision" kann vorrangig in Kabelnetze in Mönchengladbach und Umgebung eingespeist werden. Dies beschloss die Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) in ihrer Sitzung am 20. Juni in Düsseldorf. Die Medienkommission hatte dem Veranstalter im Februar 2008 eine Lizenz als regionales Programm zugesprochen. Die Verbreitung soll in den Kabelnetzen Erkelenz, Grevenbroich, Mönchengladbach-Upgrade, Nettetal, Schwalmtal und Willich auf dem Kanal S18 erfolgen.

Das TV-Programm "Studio 47" wird auch weiterhin als lokales Programm vorrangig in das Kabelnetz Duisburg-Upgrade eingespeist (ebenfalls auf dem Kanal S18) - künftig jedoch, nach einer Programmausweitung, vier Stunden werktäglich. Die Medienkommission hatte diesem Veranstalter im Mai 2005 eine Lizenz als lokales Vollprogramm zugesprochen.

4. Bürgermedien - Bürgerfunk im Fernsehen Konzept "Ausbildungs- und Erprobungskanal in NRW"

Ab Januar 2009 beabsichtigt die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) eine Umstrukturierung der Organisation, Verbreitung und Förderung des Bürgerfernsehens. Im Rahmen eines dreijährigen Pilotprojektes für einen "Ausbildungs- und Erprobungskanal in NRW" sollen Beiträge dann landesweit verbreitet werden. Über erste Schritte für ein entsprechendes Konzept und über das weitere Vorgehen verständigte sich die Medienkommission der LfM am 20. Juni in Düsseldorf. Die Eckpunkte und der Förderrahmen für das Pilotprojekt werden demnächst veröffentlicht.

Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen

Die Medienkommission der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) fasste den Beschluss, Qualifizierungsmaßnahmen und Schwerpunktprojekte der Offenen Kanäle in NRW bis Ende 2008 finanziell zu fördern. Im Einzelnen sind dies: "Offener TV- Kanal Bielefeld e.V.", "Offener Kanal Lüdenscheid e.V.", "Arbeitsgemeinschaft Offener Kanal Paderborn e.V.", "Bürgerfernsehen Offener Kanal e.V. " in Marl, "Offener Kanal Essen e.V.", "Offener Kanal Hamm e.V." und "Offener Bürgerkanal Münster e.V.". Die Vereine sind von der LfM als Arbeitsgemeinschaften für einen Offenen Kanal lizenziert.

Förderung der Heranführungskosten

Die Medienkommission der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) hat in ihrer Sitzung am 20. Juni 2008 in Düsseldorf auch beschlossen, die Heranführung der Fernsehprogramme der Offenen Kanäle in Bielefeld, Dortmund, Essen, Hamm, Marl, Münster und Paderborn an die lokalen Kabelnetze im zweiten Halbjahr 2008 zu fördern.

5. Bürgerfunk-Sendezeiten: Beanstandungen gegen "Radio Köln" und "Radio Erft"

Die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) spricht gegen die Veranstaltergemeinschaften von Radio Köln und Radio Erft so genannte Beanstandungen aus. Die Medienkommission der LfM stellte am 20. Juni 2008 fest, dass die Anpassung der Sendezeiten für den Bürgerfunk in beiden Sendern nach der Neuregelung im Landesmediengesetz nicht zeitgerecht erfolgte. Entsprechende Beanstandungen hatte die Kommission bereits im Mai 2008 gegen Radio Essen und das Lokalradio im Kreis Aachen ausgesprochen.
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