Die Apothekenbetriebe waren schon 2021 mit der nötigen Hardware (Konnektoren, Heilberufsausweis, Institutionskarte) ausgestattet. Im Laufe der vergangenen Monate wurden die Warenwirtschaftssysteme durch die Softwareanbieter um entsprechende Module erweitert und das Personal geschult. „Die Apotheken mussten im Vorfeld durchaus einige technische sowie organisatorische Hürden überwinden. Sie fühlen sich nun aber fast durchweg gut vorbereitet auf den Start der elektronischen Verordnung“ erklärt Dr. Martin Braun, Präsident der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg.
Alle Apotheken sind automatisch mit ihren Basisdaten in der E-Rezept-App der gematik eingetragen. Anfangs wird voraussichtlich nur eine begrenzte Zahl von E-Rezepten in den Startregionen ausgestellt und diese dann meist auch dort eingelöst werden. Die Einlösung wird aber auch in jeder anderen Region bundesweit wohnortnah möglich sein, egal ob per E-Rezept-Token als Papierausdruck oder via E-Rezept-App. Die Apothekerschaft begrüßt auch den geplanten dritten Einlöseweg über die elektronische Gesundheitskarte in der Apotheke ab 2023.
Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und die Berufsvertretung von mehr als 13.000 Apothekerinnen
und Apothekern im Land. Die Kammer setzt sich dafür ein, dass der Apothekerberuf als freier Heilberuf erhalten bleibt und die Arzneimittelversorgung über die Apotheken weiter optimiert wird.