Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 11944

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein Deliusstraße 22 24114 Kiel, Deutschland http://www.schleswig-holstein.de
Ansprechpartner:in Dr. Gregor Steidle +49 431 6044147
Logo der Firma Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein

Kein Pardon bei Trunkenheit während einer Dienstreise

(lifePR) (Kiel, )
Wer anlässlich einer Dienstreise durch ständigen Alkoholkonsum und entsprechende Ausfallserscheinungen auffällt, muss mit einer fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein kürzlich entschieden (Urteil vom 03.05.2007, Az. 4 Sa 529/06).

Die 47 Jahre alte und seit 1991 beschäftigte Arbeitnehmerin wurde von ihrem Arbeitgeber, einem Reisebüro, während auf mehrtätige Informationsreisen von Reiseveranstaltern gesandt. Nach Feststellung des Gerichts hatte sie auf einer dieser Reisen auch tagsüber massiv Alkohol zu sich genommen und bereits bei Abflug eine Fahne. Dies fiel sowohl den Teilnehmern anderer Reisebüros als auch den Veranstaltern vor Ort negativ auf. Ihr Alkoholkonsum überstieg das Ausmaß erheblich, welches als üblich beziehungsweise hinnehmbar zu bezeichnen ist. Die Arbeitnehemrin konnte ihren arbeitsvertraglichen Pflichten während der Reise teilweise nicht nachkommen. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis fristlos.

Die gegen die Kündigung gerichtete Klage wies das Landesarbeitsgericht ebenso wie das Arbeitsgericht Elmshorn als Vorinstanz ab. Die Gerichte gingen dabei davon, dass die Klägerin nicht alkoholkrank sei. Das Landesarbeitsgericht führt aus, dass eine derartig schwere Arbeitsvertragsverletzung einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstelle.

Die Gesamtschau aller Aspekte des Einzelfalls rechtfertige trotz fehlender vorheriger Abmahnung eine fristlose Kündigung, wobei der massive Imageschaden des Arbeitgebers gegenüber Mitbewerbern und Reiseveranstaltern im Vordergrund stehe.

Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.