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Griechenland: Aktueller Stand der Umschuldung/Forderungsverzicht bei privaten Investoren

(lifePR) (Frankfurt am Main, )
Die griechische Regierung hat folgende Konditionen für die privaten Investoren bei den von ihnen gehaltenen Anleihen über 206 Mrd. € angekündigt. Eine konkrete Offerte ist Ende der Woche geplant:
- Neue Anleihen in Höhe von 31,5 % des Nominalwertes der gehaltenen Anleihen. Mög-lich ist ein Bündel von bis zu 20 neuen Anleihen mit variierenden Bedingungen.
- Laufzeit bis zu 30 Jahre (bis 2042), 10 Freijahre ohne Tilgung.
- Verzinsung 2 % p.a. bis 2015, 3 % p.a. bis 2020, danach 4,3 % p.a.
- Collective Action Clause (Zwangsumschuldung) und englisches Recht.
- Die Investoren erhalten bis zu zwei Jahre laufende Anleihen der EFSF in Höhe von 15 % der gehaltenen Anleihen. Dafür sind bis zu 30 Mrd. € vorgesehen.
- Diese kurzlaufenden EFSF-Anleihen werden mit den neuen langlaufenden Anleihen der griechischen Regierung im Staus gleich gestellt (sogenannte Ko-Finanzierung). Die zum gleichen Zeitpunkt fälligen Zinsen werden von einem Treuhänder ausgezahlt.
- Besserungsschein: Die Investoren erhalten an die BIP-Entwicklung gebundene Schuld-scheine, die ab 2015 zusätzliche Zinszahlungen von bis zu einem Prozentpunkt p.a auf die getauschten Anleihen gewähren, sollte das BIP-Wachstum eine fest gesetzte Schwelle überschreiten.
- Der Barwert (net present value) der neuen Anleihen zusammen wird auf knapp 26 % der alten Anleihen geschätzt.
- Aufgelaufene/nicht gezahlte Zinsen sollen mit 6-Monats-Schuldverschreibungen der EFSF bezahlt werden.

Bis zum 8. März 2012 sollen die privaten Investoren ihre Teilnahme am freiwilligen Forderungs-verzicht zusichern. Wird ein Zustimmungsquorum von 95 % nicht erreicht, werden voraussicht-lich die Collective Action Clauses (CACs) angewandt werden:
- CACs: Bereits am 23. Februar wird das griechische Parlament voraussichtlich einen Ge-setzentwurf zur nachträglichen Einführung von CACs verabschieden. Etwa 90 % aller Anleihen sind nach griechischem Recht begeben, der Rest nach englischem.
- Nach der ISDA (International Swaps and Derivatives Association), die nach formalen Kriterien über die Fälligkeit von CDS (Ausfallversicherungen) entscheidet, besteht bei einem freiwilligen Schuldentausch kein Kreditereignis. Die nachträgliche Einführung von CACs allein führt auch noch nicht dazu. Allerdings ist von einem Kreditereignis auszu-gehen, wenn die CACs angewandt werden. Nach den Daten der ISDA haben ihre Mit-glieder bei den Griechenland-CDS Netto-Verbindlichkeiten über 3,7 Mrd. €, wobei bei einem Forderungsverzicht von 53,5 % nur gut die Hälfte tatsächlich ausgezahlt werden müssen.

Das zweite Hilfspaket über 130 Mrd. € der EU und des IWF wird zu mehr als der Hälfte für die Auszahlung der privaten Investoren mit zweijährigen EFSF-Anleihen (30 Mrd. €) und der Rekapitalisierung der griechischen Banken (40 Mrd. €) benötigt. Weniger als die Hälfte kann somit zur Finanzierung des Anpassungsprogramms dienen.

Die Publikation ist mit größter Sorgfalt bearbeitet worden. Sie enthält jedoch lediglich unverbindliche Analysen und Prognosen zu den gegenwärtigen und zukünftigen Marktverhältnissen. Die Angaben beruhen auf Quellen, die wir für zuverlässig halten, für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität wir aber keine Gewähr übernehmen können. Sämtliche in dieser Publikation getroffenen Angaben dienen der Information. Sie dürfen nicht als Angebot oder Empfehlung für Anlageentscheidungen verstanden werden.
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