Die jeweiligen Veränderungsschritte weisen dabei deutliche Unterschiede auf. In Italien wurde der öffentliche/gemeinnützige Auftrag auf Stiftungen übertragen, die zugleich die Eigentümerfunktion wahrnehmen. Wirtschaftlich wurden die Sparkassen durch die Umwandlung in Aktiengesellschaften den privaten Banken weitgehend gleichgestellt. Hierdurch wurde ein massiver Konsolidierungsprozess im italienischen Bankensystem ausgelöst. In Frankreich hingegen kam es zu einer Vergenossenschaftlichung der Sparkassen und einer Eingliederung in den Genossenschaftsbankensektor. Demgegenüber wurde in Österreich und Schweden die Option eröffnet, das Bankgeschäft der Sparkassen in private Aktiengesellschaften einzubringen, von der bislang freilich nur ein Teil der Sparkassen Gebrauch gemacht hat. In Spanien schließlich konzentrieren sich die Reformen im Wesentlichen auf die Abschaffung des Regionalprinzips, die Ausweitung der Geschäftsmöglichkeiten und die Einführung der Möglichkeit zur Eigenkapitalbeschaffung am Markt. Deutliche Unterschiede zeigen sich auch bei den jeweils anzutreffenden Verbundstrukturen. Das Spektrum reicht vom weitgehenden Fehlen einer Verbundorganisation in Italien bis hin zu den stabilen und hoch ausdifferenzierten Verbundstrukturen in Österreich.
Bei aller Verschiedenheit der im Ländervergleich anzutreffenden Gegebenheiten sieht die Helaba-Studie das gemeinsame Strukturmerkmal darin, dass in allen Ländern der Gesetzgeber der Auslöser und treibender Gestalter von Veränderungsprozessen war. Zwar kam es reformbedingt in allen fünf,in dieser Studie betrachteten Ländern zu einer mehr oder minder massiven Konsolidierung im Sparkassenbereich. Die Helaba-Studie kommt zum Ergebnis, dass sich die gesetzgeberisch veranlassten Veränderungen ausnahmslos positiv auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Sparkassen ausgewirkt haben. Der Ländervergleich zeigt, dass der Gesetzgeber zahlreiche Ansatzpunkte zur Einwirkung auf gegebene Strukturen besitzt, namentlich um veränderten Marktgegebenheiten und einem verschärften Wettbewerbsdruck Rechnung zu tragen.
Bei den deutschen Sparkassen zeichnen sich die grundlegenden Rahmenbedingungen durch ein hohes Maß an Stabilität aus. Basierend auf der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland liegt die Verantwortung für das Sparkassenrecht in den Händen der Bundesländer. Sie entscheiden autonom über Veränderungen ihrer Sparkassengesetze und damit über die Strukturen in der jeweiligen Sparkassenregion. Dabei unterscheiden sich die Sparkassenstrukturen der einzelnen Bundesländer vergleichsweise wenig. Abgesehen von wenigen "freien" Instituten sind Sparkassen in ganz Deutschland in der Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts fast ausschließlich in kommunaler Trägerschaft organisiert und dem Regionalprinzip verpflichtet. Landesspezifische Unterschiede finden sich unter anderem bei der Möglichkeit zur Bildung von Stammkapital, bei der Gewinnausschüttung, der Aufnahme stiller Beteiligungen Dritter oder der Beteiligung anderer öffentlich-rechtlicher Einrichtungen (Sparkassen, Stiftungen, Sparkassenverbände oder Landesbanken) an Sparkassen.
Die Studie unter www.helaba.de