Es handelt sich dabei um Getränke, die mit Zimt und anderen Gewürzen aromatisiert werden. Im Zimt ist der Aromastoff Cumarin enthalten, der dem Getränk einen typischen Geschmack und Geruch verleiht. Cumarin ist in höheren Konzentrationen möglicherweise gesundheitsschädlich. Deshalb hat der Gesetzgeber für cumarinhaltige aromatisierte Lebensmittel Höchstmengen für Cumarin festgelegt.
Das Landeslabor hat aktuell überwiegend auf hessischen Weihnachtsmärkten entnommene Glühweine und Kinderpunsche untersucht. Dabei wurden 74 Proben auf ihre Cumaringehalte überprüft.
In allen Proben lagen die Cumaringehalte weit unterhalb des zulässigen Höchstwertes in der Aromenverordnung.