"In Pflanzenmaterial, insbesondere in den Samen, können die Aflatoxine B1, B2, G1 und G2 vorkommen. Werden solche Pflanzen an Kühe verfüttert, werden diese Schimmelpilzgifte in das Abbauprodukt Aflatoxin M1 umgewandelt. Aflatoxin M1 geht in die Milch über und kann, bei entsprechend hohem Gehalt, ein geringes, aber mögliches Gesundheitsrisiko darstellen", teilte heute der Direktor des Landeslabors, Prof. Dr. Hubertus Brunn, mit.
Aus diesem Grund wurde für Aflatoxin M1 ein innerhalb der EU gültiger Grenzwert für Milch von 0.05 µg/l festgelegt. Um den besonderen Anforderungen für Säuglinge und Kleinkinder Rechnung zu tragen, wurde für Säuglingsmilchnahrung und Folgemilch ein Grenzwert von 0.025 µg/l festgesetzt.
"Im Rahmen unserer Kontrollen haben wir hessenweit insgesamt 89 Proben Rohmilch auf ihren Gehalt an Aflatoxin M1 untersucht. In 78 Proben wurde überhaupt kein Aflatoxin M1 nachgewiesen, 11 Proben wiesen Gehalte von lediglich 0,010 bis 0,021 µg/l auf. Erfreulicherweise wurden aber weder der Grenzwert für Milch noch der Grenzwert für Säuglingsmilchnahrung überschritten", führte der Direktor weiter aus.