Bei keinem der Fruchtsäfte waren Konservierungsstoffe oder Süßstoffe nachweisbar. Damit entsprachen sie den Bestimmungen der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung. Bei drei Säften ergaben sich Mängel hinsichtlich der Kennzeichnung, bei einem Granatapfelsaft wurde der Zusatz eines Fremdsaftes beanstandet. Beim Großteil der untersuchten Erfrischungsgetränke hätten sich keine Mängel hinsichtlich der analysierten Zusatzstoffe ergeben. Die deklarierten Konservierungsstoffe und Süßstoffe wurden in Mengen analysiert, die unterhalb der zugelassenen Höchstmengen lagen. Bei einem Erzeugnis war der analysierte Konservierungsstoff Benzoesäure nicht angegeben, bei einer anderen Probe war der Konservierungsstoff im Zutatenverzeichnis zwar deklariert, jedoch nicht nachweisbar. Bei 10 weiteren Proben entsprach die allgemeine Kennzeichnung nicht den Anforderungen der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung.
Soft-Drinks und Fruchtsäfte aus Osteuropa weitgehend in Ordnung
Landeslabor hat 87 Erzeugnisse auf Konservierungs- und Süßstoffe überprüft
Bei keinem der Fruchtsäfte waren Konservierungsstoffe oder Süßstoffe nachweisbar. Damit entsprachen sie den Bestimmungen der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung. Bei drei Säften ergaben sich Mängel hinsichtlich der Kennzeichnung, bei einem Granatapfelsaft wurde der Zusatz eines Fremdsaftes beanstandet. Beim Großteil der untersuchten Erfrischungsgetränke hätten sich keine Mängel hinsichtlich der analysierten Zusatzstoffe ergeben. Die deklarierten Konservierungsstoffe und Süßstoffe wurden in Mengen analysiert, die unterhalb der zugelassenen Höchstmengen lagen. Bei einem Erzeugnis war der analysierte Konservierungsstoff Benzoesäure nicht angegeben, bei einer anderen Probe war der Konservierungsstoff im Zutatenverzeichnis zwar deklariert, jedoch nicht nachweisbar. Bei 10 weiteren Proben entsprach die allgemeine Kennzeichnung nicht den Anforderungen der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung.