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Soft-Drinks und Fruchtsäfte aus Osteuropa weitgehend in Ordnung

Landeslabor hat 87 Erzeugnisse auf Konservierungs- und Süßstoffe überprüft

(lifePR) (Giessen, )
"Nichtalkoholische aromatisierte Erfrischungsgetränke auf Wasserbasis können mit den Konservierungsstoffen Sorbinsäure und Benzoesäure versetzt werden", sagte heute der Direktor des Landesbetriebes Hessisches Landeslabor in Gießen, Prof. Dr. Hubertus Brunn. "Allerdings muss das auf der Verpackung stehen". Außerdem sei, so der Direktor, der Zusatz von verschiedenen künstlichen Süßstoffen zulässig. Auch hier gelte, dass dies entsprechend kenntlich gemacht werden müsse. "Wir haben im Rahmen des bundesweiten Überwachungsplanes 65 Erfrischungsgetränke verschiedener Geschmacksrichtungen und 22 Fruchtsäfte auf Konservierungsstoffe und Süßstoffe geprüft. Es handelte sich dabei überwiegend um Erzeugnisse aus Osteuropa, die bei Einzelhändlern, Importeuren und Dienstleistungsbetrieben entnommen worden waren. Zum Teil wurden die Produkte im speziellen Einzelhandel für Einwanderer aus Osteuropa in Verkehr gebracht", so Brunn.

Bei keinem der Fruchtsäfte waren Konservierungsstoffe oder Süßstoffe nachweisbar. Damit entsprachen sie den Bestimmungen der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung. Bei drei Säften ergaben sich Mängel hinsichtlich der Kennzeichnung, bei einem Granatapfelsaft wurde der Zusatz eines Fremdsaftes beanstandet. Beim Großteil der untersuchten Erfrischungsgetränke hätten sich keine Mängel hinsichtlich der analysierten Zusatzstoffe ergeben. Die deklarierten Konservierungsstoffe und Süßstoffe wurden in Mengen analysiert, die unterhalb der zugelassenen Höchstmengen lagen. Bei einem Erzeugnis war der analysierte Konservierungsstoff Benzoesäure nicht angegeben, bei einer anderen Probe war der Konservierungsstoff im Zutatenverzeichnis zwar deklariert, jedoch nicht nachweisbar. Bei 10 weiteren Proben entsprach die allgemeine Kennzeichnung nicht den Anforderungen der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung.
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