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Corned Beef – hält der Name, was er verspricht?

Hessisches Landeslabor beanstandet 56% der Proben

(lifePR) (Giessen, )
Im Hessischen Landeslabor in Gießen wurden 43 Proben „Corned Beef“ und „Corned Beef mit Gelee“ aus Metzgereien und Wursttheken von Supermärkten auf Qualität und korrekte Kennzeichnung untersucht. „In 28 Fällen haben wir festgestellt, dass die Erzeugnisse nicht die erforderliche Produktqualität aufwiesen, und 13 mal waren die Zusatzstoffangaben zu bemängeln“, teilte heute der Direktor des Hessischen Landeslabors, Professor Dr. Hubertus Brunn, mit.

Unter „Corned Beef“ verstehe man vorgebrühtes, gepökeltes Rindfleisch, das im eigenen Saft gekocht wird und dadurch geliert. Beim „Corned Beef mit Gelee“ werde der beim Vorbrühen des Fleisches entstehende Gewichtsverlust durch einen Aufguss an Kochbrühe ausgeglichen. Außerdem erfolge zur Sicherung der Schnittfestigkeit der Erzeugnisse ein Zusatz von Schwarten, Sehnen oder Speisegelatine. „’Corned Beef’ ist demnach qualitativ höherwertig, da es mehr Fleischeiweiß enthält als ‚Corned Beef mit Gelee’“, erläuterte der Direktor. Von 30 untersuchten Proben ‚Corned Beef’ wiesen 23 nicht den erforderlichen Mindestgehalt an Fleischeiweiß auf. Fünf Proben entsprachen nicht einmal den niedrigeren Anforderungen an „Corned Beef mit Gelee“. Bei insgesamt 56% der untersuchten Proben würden somit die angegebenen Verkehrsbezeichnungen eine höhere Produktqualität vortäuschen, so Brunn.

„Damit sich Verbraucher über die verwendeten Zusatzstoffe informieren können, müssen die Fleischerzeugnisse außerdem entsprechend gekennzeichnet werden, und zwar entweder auf einem Schild bei der Ware, in einem Aushang oder mittels einer schriftlichen Aufzeichnung“, erklärte Brunn. Bei den Laboruntersuchungen seien in 13 Fällen Zusatzstoffe nachgewiesen worden. „Aber“, so Brunn, „diese waren nicht kenntlich gemacht“. So fehlten Angaben über den Zusatz von Konservierungsstoffen, Antioxidationsmitteln und Geschmacksverstärkern. Bei sieben Proben habe die Kenntlichmachung formal nicht den rechtlichen Anforderungen entsprochen.
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