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„Döner“ nicht gleich „Döner“

Landeslabor beanstandet Döner aus Imbissbetrieben

(lifePR) (Giessen, )
Der Döner Kebap, der kurz zumeist als „Döner“ bezeichnet wird, ist in Deutschland eines der beliebtesten Fast-Food-Gerichte. Das Landeslabor in Gießen hat in diesem Jahr bisher 63 Döner-Proben aus hessischen Imbissbetrieben untersucht, von denen 51 beanstandet werden mussten. Das sind 81% aller Proben.

„Bei unseren Untersuchungen haben wir festgestellt, dass 28 Erzeugnisse, die von den Imbissbetrieben als Döner angeboten wurden, eigentlich keine Döner waren“, teilte der Direktor des Landeslabors, Professor Dr. Hubertus Brunn, heute mit. „Bei „Döner“, die diese Bezeichnung verdienen, handelt es sich um gewürzte Schaf- oder Rindfleischscheiben, die schichtweise auf einen speziellen Spieß gesteckt werden. Wird bei der Herstellung Hackfleisch mitverarbeitet, darf der Hackfleischanteil höchstens 60 % betragen“, erklärte Brunn. Und weiter: „Die Erzeugnisse waren häufig jedoch ausschließlich aus fein zerkleinertem Fleisch hergestellt“.

Ebenfalls 28 Proben hätten außerdem Bindemittel enthalten, was nicht zulässig sei, so der Direktor des Landeslabors. Produkte mit so deutlichen Abweichungen dürften nicht mit der Verkehrsbezeichnung „Döner“ oder „Döner Kebap“ angeboten werden. Brunn: „Die Produkte sind allenfalls als Fleischdrehspieße „nach Döner Art gewürzt“ zu bezeichnen. Die Hersteller der untersuchten Erzeugnisse deklarieren ihre Produkte zwar zumeist korrekt, die irreführende Bezeichnung „Döner“ erhält das Erzeugnis dann im Imbissbetrieb“. Bei 38 Dönern wurde Geflügelfleisch verarbeitet. Dies wird bei entsprechender Kennzeichnung als z. B. „Döner mit Putenfleisch“ oder „Hähnchen Döner Kebap“ akzeptiert, im Gegensatz zur Verarbeitung von Schweinefleischanteilen. Dennoch konnte das Landeslabor in sechs Proben Schweinefleischanteile nachweisen. Auch bei der Angabe der verwendeten Zusatzstoffe gab es Mängel. In acht Fällen wurden diese nicht entsprechend kenntlich gemacht. Darüber hinaus fand das Labor in drei Fällen Gehalte an Geschmacksverstärkern, die oberhalb der erlaubten Höchstmenge lagen.
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