Bezugnehmend auf die gestrige Pressemitteilung der Bürgerinitiative „Griebnitzsee für alle“ hält es die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam für erforderlich, darauf aufmerksam zu machen, dass sich die derzeitige 2. öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes ausschließlich auf Änderungen des Planes im Detail bezieht. Die grundsätzlichen Forderungen, wie sie von der Öffentlichkeit und der Bürgerinitiative „Griebnitzsee für alle“ im Rahmen der ersten Auslegung im Sommer 2006 vorgetragen wurden, sind bereits von der Stadtverordnetenversammlung am 06.06.2007 entschieden worden. Die Aufforderung der Bürgerinitiative, erneut zu den grundsätzlichen Forderungen (wie z.B. dauerhafter Erhalt des durchgängigen Rad- und Wanderweges) Stellung zu nehmen, kann deswegen nur zu Enttäuschungen bei denjenigen führen, die sich erneut am Bebauungsplanverfahren beteiligen. Um so bedauerlicher wäre dies, als dass sich nach Auffassung der Stadtverwaltung die von „Griebnitzsee für alle“ formulierten grundsätzlichen Ziele im Kern mit denen decken, die mit dem Bebauungsplan verfolgt werden sollen. Daher empfiehlt die Verwaltung, ausschließlich zu den deutlich gekennzeichneten Änderungen in den aktuell ausgelegten Planunterlagen, die auch im Internet unter www.potsdam.de/beteiligung einzusehen sind, Stellung zu nehmen.
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