Jakobs dankte für die Fördermittel in Höhe von 8,6 Mio. Euro und betonte, dass das Bauvorhaben eines der bedeutendsten der Stadt Potsdam für die nächsten Jahre ist. „Um die Potsdamer Mitte wiederzugewinnen und damit die Voraussetzungen für den Neubau des Landtages am Standort des historischen Stadtschlosses zu schaffen, ist die Neuordnung des Verkehrs in der südlichen Innenstadt unabdingbar. Dadurch können die zentralen Baufelder entlang der Havel, Landtagsgrundstück und entlang der Friedrich-Ebert-Straße freigelegt und für wichtige städtische Funktionen entwickelt werden“, so der Oberbürgermeister.
Infrastrukturminister Reinhold Dellmann: „Mit dem Neubau des Landtages gewinnt die Stadt ihren alten Mittelpunkt wieder zurück. Mit den Fördermitteln unterstützen wir die Landeshauptstadt dabei, eine zukunftsorientierte Verkehrslösung zu schaffen, die auch den hohen städtebaulichen Anforderungen gerecht wird.“
Für die Maßnahme mit Gesamtkosten von voraussichtlich 11,6 Mio. Euro wurden Fördermittel im Förderprogramm nach dem Entflechtungsgesetz (früher Gemeindeverkehrs-finanzierungsgesetz GVFG) beantragt und vom Landesamt für Bauen und Verkehr und dem Landesbetrieb Straßenwesen bereitgestellt. Die Verlegung der Tram in Seitenlage wird mit 6,7 Millionen Euro gefördert, Der Bau der Geh- und Radwegbrücke wird mit 1,9 Millionen Euro unterstützt.
Der Neubau der Brücke wird aus einer Reihe von städtebaulichen, erschließungstechnischen, verkehrlichen, verkehrssicherheitstechnischen und volkswirtschaftlichen Gründen zwingend erforderlich. Nachfolgend sind einige der durch den Neubau erreichten Verbesserungen aufgezählt:
-Wesentliche Verbesserung des Knotenpunktes Lange Brücke / Babelsberger Straße / Friedrich-List-Straße im Hinblick auf die Verkehrssicherheit.
-Die unsichere Radwegeführung im Bereich der Langen Brücke kann aufgehoben werden
-Erhebliche Kosten für den Unterhaltsaufwand der bestehenden, alten Gleisanlage entfallen
-Eine Dammlage der Straßenbahn vor der Südfassade des neuen Landtags wird vermieden
-Der Anschluss der Humboldtstraße auf historischem Niveau wird möglich
-Wegen der begrenzten Nutzungsdauer der bestehenden Brücke ist ein Ersatzneubau der Langen Brücke zu einem späteren Zeitpunkt unumgänglich. Im Zuge dieses Ersatzneubaus müsste die jetzt geplante Brücke ohnehin gebaut werden. Durch den vorgezogenen Neubau der Brücke wird dieser Zeitpunkt nennenswert nach hinten verschoben, was weitere Vorteile mit sich bringt.
Im besonderen Maß profitieren die Fahrgäste der Straßenbahnen und Busse von dem Neubau der Straßenbahnanlage und der Neuen Brücke. Der öffentliche Personennahverkehr erhält eine eigene Trasse, die auf der Langen Brücke und in der Friedrich Ebert Straße in Seitenlage geführt wird. Dadurch werden aufwendige Kreuzungspunkte vermieden. Die Sicherheitsanforderungen werden verbessert. Die neue Haltestelle in zentraler Lage am Landtag wird barrierefrei ausgebaut. Die Umsteigemöglichkeiten werden optimiert und die Fahrzeiten insgesamt verkürzt.
Der Neubau der Brücke und der Verkehrsanlagen folgt dem Grundsatz der Wiederannäherung an den historischen Stadtgrundriss, der nach dem Krieg durch den Bau der jetzigen Friedrich-Ebert-Straße/ Breite Straße stark überbaut und damit zerstört wurde. Die Höhen der neuen Verkehrsanlagen berücksichtigen die historische Geländehöhe, die unter dem heutigen Niveau liegt.
Bei der Langen Brücke handelt es sich um vier einzelne Bauwerke. Sie sollen nach dem durchgeführten Wettbewerb, aus dem die Bürogemeinschaft Klähne/ Bauchspieß Ingenieure und Henry Ripke Architekten als Sieger hervorging, neu errichtet werden. Die Konzeption des Entwurfes sieht vor, dass der neue Brückenzug zeitlich unabhängig und parallel zum vorhandenen Brückenbauwerk errichtet wird, währenddessen die Erneuerung der Brücke für den motorisierten Verkehr in einem zweiten Realisierungsabschnitt zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen wird.
Der Umbau des Verkehrsknotenpunktes und der Neubau der Langen Brücke in dem 1. Abschnitt bewegt die Gemüter der Potsdamer Bürger und bis heute gibt es viele Diskussionen über das Vorhaben. Mit dem Planfeststellungsbeschluss nach dem Personenförderungsgesetz und dem, von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Bebauungsplan SAN-P 10 „Landtagsneubau“ hat das Projekt die planerische und politische Zustimmung erhalten.