Der Landschaftsplan stellt flächendeckend für das Stadtgebiet schutz- und sanierungsbedürftige Bereiche dar, bei denen mit besonderen Risiken bei einer beabsichtigten Nutzung zu rechnen ist. Darüber hinaus zeigt er auf, wie unterschiedliche Nutzungen zur Schonung der natürlichen Ressourcen beitragen können. Dadurch sollen Konflikte zwischen einem nachhaltigen Schutz der Naturgüter und den verschiedenen Anforderungen des Menschen in der Stadt an Natur und Landschaft vermieden werden.
Der Landschaftsplan stellt somit eine wichtige Grundlage für die Erfassung und Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft u. a. bei Bauplanungen dar.
Weiterhin kann er von Schweriner Bürgern und Grundstückseigentümern als Informationsquelle über den Zustand von Natur und Landschaft vor Ort genutzt werden.
Die Fortschreibung des Landschaftsplans wurde notwendig auf Grund aktualisierter Daten zum Zustand der verschiedenen Schutzgüter und der Anpassung an die aktuelle Gesetzgebung.
Der Entwurf der Fortschreibung des Landschaftsplans liegt in der Zeit vom 21. Mai bis zum 20. Juni in der Stadtverwaltung Schwerin, Am Packhof 2-6 (Rondell, 4. Etage) während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Zusätzlich kann der Entwurf des Plans in der Naturschutzstation Zippendorf, Am Strand 9, während der Öffnungszeiten sowie im Internet unter: www.schwerin.de/... eingesehen werden.