Im Ergebnis ist die Landeshauptstadt Schwerin zu dem Schluss gekommen, dass die vom Gericht getroffene Entscheidung bezüglich der vier angemeldeten Demonstrationen die Situation des polizeilichen Notstandes nicht entschärft. Vor diesem Hintergrund wird die Stadt Schwerin eine Beschwerde gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichtes Schwerin beim Oberverwaltungsgericht Greifswald einreichen.
Schwerin legt Beschwerde beim Oberwaltungsgericht Greifwald ein
Im Ergebnis ist die Landeshauptstadt Schwerin zu dem Schluss gekommen, dass die vom Gericht getroffene Entscheidung bezüglich der vier angemeldeten Demonstrationen die Situation des polizeilichen Notstandes nicht entschärft. Vor diesem Hintergrund wird die Stadt Schwerin eine Beschwerde gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichtes Schwerin beim Oberverwaltungsgericht Greifswald einreichen.