Glück gehabt – die Mieter hatten einen Rauchwarnmelder angebracht, der sie rechtzeitig mit einem lauten unüberhörbaren Alarmton geweckt hat. Ohne ihn wäre der von einer Zigarette ausgelöste Schwelbrand tödlich gewesen.
Etwa 600 Menschen sterben in der Bundesrepublik alljährlich bei Bränden, die meisten in ihren Wohnungen. Tödlich sind oft nicht die Flammen und die Hitze, sondern der Brandrauch. Bereits drei Atemzüge in einem stark verqualmten Raum können das Leben kosten – die Opfer werden bewusstlos und ersticken.
Rauchwarnmelder sind Lebensretter. Allerdings nur, wenn sie von geprüfter, guter Qualität sind. Die Berufsfeuerwehr Wiesbaden empfiehlt Rauchwarnmelder mit der DIN-Bezeichnung EN 14604 und 14676. Sie sind in Fachgeschäften und Baumärkten erhältlich und kosten nur wenige Euro. Als Mindestausstattung für eine Privatwohnung gilt ein Rauchwarnmelder pro Schlaf- und Kinderzimmer sowie im Flur. Für Küchen und Bäder eignen sich spezielle Rauchwarnmelder, da sonst die Dämpfe oft Fehlalarme auslösen können. Erstreckt sich eine Wohnung über mehrere Geschosse, gehört in jede Etage mindestens ein Rauchwarnmelder – auch im Keller und auf dem Dachboden sollte ein Gerät angebracht sein. Platziert werden sie am Besten unter der Decke in der Raummitte.
Wer in einem Haus oder einer großen Wohnung lebt, sollte beim Kauf von Rauchwarnmelder auf Vernetzungsmöglichkeiten der batterie- oder netzbetriebenen Rauchwarnmelder achten. So wird sichergestellt, dass im Brandfall sämtliche Melder alarmieren und so rechtzeitig über die Gefahr informieren.
Bei batteriebetriebenen Rauchwarnmeldern wird die Notwendigkeit des Batteriewechsels etwa 30 Tage, bevor die Batterie entladen ist, durch einen wiederkehrenden Warnton angekündigt. Die Neun-Volt-Batterie in einfachen Rauchwarnmelder hält in der Regel ein Jahr. Daher sollte zur Sicherheit nach dem Urlaub und jeder längeren Abwesenheit der Rauchwarnmelder durch Drücken des Testknopfes auf seine Funktionsfähigkeit hin getestet werden. Besser sind Geräte mit Langzeit-Batterien, die eine Lebensdauer von bis zu zehn Jahren haben.
In der Hessischen Bauordnung sind ab dem Jahre 2005 Rauchwarnmelder in Wohnungsneubauten Pflicht. In bestehen Wohngebäuden gilt eine Nachrüstpflicht bis zum Jahr 2014.