„Gerade bei einem Raumordnungsverfahren werden Alternativen zum Kohlekraftwerk und die Verträglichkeit in der Region zum Gegenstand des Verfahrens“, so Rita Thies in einem Schreiben an die Genehmigungsbehörde für das Kraftwerk in Mainz.
Als Alternative bietet sich nach Auffassung von Rita Thies ein Gaskraftwerk an. Aber auch Überlegungen zu erneuerbaren Energiequellen, wie ein Biomassekraftwerk sind in einem Raumordnungsverfahren zu prüfen. Das Raumordungsverfahren bietet zudem die Möglichkeit alle überörtlichen Kritikpunkte am Kohlekraftwerk gezielt zu behandeln. Hier sind insbesondere die Schadstoffimmissionen, die Feinstaubbelastung, die Überwärmung des Rheins und der massive Eingriff in das Landschaftsbild zu nennen.
Nachdem beim Kohlekraftwerk Staudinger bei Hanau die Forderung nach einem Raumordnungsverfahren von der hessischen Landesregierung aufwendig geprüft und inzwischen von dem Betreiber EON auch zugesagt wurde, sieht Rita Thies die Rheinlandpfälzische Landesregierung und die Genehmigungsbehörde in der Pflicht, ebenfalls ein Raumordnungsverfahren durchzuführen. „Dies ist am Standort Ingelheimer Aue umso dringender notwendig, da im Gegensatz zum Kohlekraftwerk Staudinger nicht die Erneuerung und der Ausbau eines vorhandenen Kohlekraftwerks geplant ist, sondern vielmehr der Ersatz eines Gaskraftwerks durch ein doppelt so großes umweltverschmutzendes Kohlekraftwerk“, so Rita Thies abschließend.