In der Mainzer Allgemeinen Zeitung vom 10. Juli gibt die Struktur- und Genehmigungsbehörde Süd (Gewerbeaufsicht) als Anzeige öffentlich bekannt, dass im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Die Vorprüfung UVPG habe ergeben, dass durch den Betrieb der Anlage keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, erläutert Thies
„Ich halte es für eine rechtlich bedenkliche Vorgehensweise der Genehmigungsbehörde, auf das Umweltprüfverfahren zu verzichten. Gerade die Umweltauswirkungen sind es, die in der Region die Ablehnung des Kohlekraftwerks hervorrufen. Kein Mensch wird es verstehen, wenn ein Kraftwerk, das jährlich vier Millionen Tonnen CO2 produziert und damit das Klima verschlechtert, nicht auf seine Umweltverträglichkeit geprüft wird. Auf eine Untersuchung zu verzichten, die auch durch EU-Recht vorgesehen ist, ist nicht akzeptabel. Ich erwarte daher, dass die Genehmigungsbehörde ihre Entscheidung überdenkt und den Weg für eine Umweltverträglichkeitsprüfung frei macht“, fordert die Wiesbadener Umweltdezernentin mit Nachdruck.
Die Entscheidung für die Umweltprüfung könne nach Auffassung von Thies noch im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens fallen, welches von ihr ebenfalls gefordert wird.