Zunächst die steuerlichen Aspekte, die natürlich individuell geprüft werden müssen. Grundsätzlich kann die Investition in eine Solaranlage auf dem Dach des eigenen Hauses über einen Zeitraum von 20 Jahren steuerlich abgeschrieben werden. Das bedeutet eine Abschreibung von 5% der Anlageinvestition pro Jahr. Mögliche staatliche Förderungen sind natürlich abzuziehen. Wer die Umsatzsteuerpflicht wählt, muss dem Netzbetreiber seine Einspeisung zuzügl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung stellen und die Umsatzsteuereinnahmen abführen. Dafür kann der Bauherr aber z. B. die im Anlagenpreis und den für die Montage erforderlichen Zusatzmaßnahmen am Dach enthaltene Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurückfordern.
Noch lohnenswerter als Abschreibungsmöglichkeit und Steuerersparnisse ist allerdings die Auftragsvergabe für die Solaranlage an einen Fachbetrieb des Dachdeckerhandwerks. Denn wer hier am falschen Ende spart, zahlt unter dem Strich drauf.
Bei den so genannten "aufgeständerten" Lösungen wird der seriöse Dachdeckerbetrieb vorab den Zustand des Dachbereichs, der mit den Modulen überbaut werden soll, gründlich unter die Lupe nehmen. Und nur ein qualifizierter Dach-Experte kann beurteilen, ob vorab Reparaturmaßnahmen erforderlich sind. Denn ist die Anlage erst montiert, kann jede nachträgliche Reparatur am Dach teuer werden. Werden die Solarmodule dagegen ins Dach integriert, gelten sie nach dem Fachregelwerk als Dacheindeckung. Daher sind unter den Modulen die gleichen Voraussetzungen z. B. an die Wärmedämmung gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) zu schaffen wie bei einer konventionellen Dachdeckung.
Auch aus weiteren Gründen lohnt sich die Auftragsvergabe an den Dachdecker: Leitungsdurchführungen durch Dämmungen und Dampfsperren müssen fachgerecht ausgeführt werden, um Spätfolgen wie Feuchtigkeitseintritt und Schimmelbildung zu verhindern. Und die Solarmodule - ob aufgeständert oder integriert - sind windsogsicher zu montieren. Auch hier machen die Fachregeln des Dachdeckerhandwerks eindeutige Vorgaben. Diese Fachregeln sind der "anerkannte Stand der Technik". Im Schadensfall wird genau geprüft werden, ob diese Regeln eingehalten wurden und somit z. B. für eine Versicherung überhaupt eine uneingeschränkte Leistungspflicht besteht.
In die "persönliche Energiewende" investieren? Ja, aber nur, wenn die steuerlichen Voraussetzungen geprüft und der qualifizierte Partner für die Leistungserbringung beauftragt wird.
Die Adressen qualifizierter Dachdecker-Innungsbetriebe gibt es sowohl im Internet unter www.hessendach.de als auch direkt bei der regionalen Dachdecker-Innung.