Die Auswirkungen der Klimaveränderung – also Extremwetter – bekommen viele Hausbesitzer und Hausverwaltungen finanziell schmerzhaft zu spüren: Wenn das Dach durch Sturm beschädigt wird oder die Dachentwässerung besonders hohe Niederschlagsmengen nicht mehr bewältigt.
Zwar sind nach der Erfahrung des Landesinnungsverbands des Dachdeckerhandwerks Hessen nicht alle Schäden bei extremsten Wetterlagen auszuschließen. Allerdings kann der Zustand des Daches und seiner Komponenten wesentlich dazu beitragen, Schäden zu vermeiden oder die Schadenshöhe zu reduzieren. Nach der aktuellen „Studie Klimawandel und Extremwetterereignisse“ des Instituts für Bauforschung e. V. (IFB) „sind mehr als 80 Prozent der in der Wohngebäudeversicherung erfassten Schäden auf die zwei wesentlichen Wetterereignisse Sturm und Hagel“ zurückzuführen.
Zu den besten Vorsorgemaßnahmen, die Hausbesitzer und für die Instandhaltung von Immobilien verantwortliche Hausverwaltungen treffen können, gehört die regelmäßige Überprüfung des Dachzustands durch Fachbetriebe des Dachdeckerhandwerks. Sie zählt laut IFB „zu den klassischen Verkehrssicherungspflichten, die ohnehin in bestimmten zeitlichen Abständen durchgeführt werden müssen“. Daher fordern immer mehr Gebäudeversicherungen vor einer Schadensregulierung einen entsprechenden Nachweis der Dachüberprüfung. Das gilt übrigens auch bei Flachdächern, die ebenso wie Steildächer der Witterung, UV-Strahlung und Windlasten bzw. Windsog ausgesetzt sind.
Gerade das Risiko von Sturmschäden kann auch bei älteren Dächern nachträglich durch eine Windsogsicherung spürbar reduziert werden. Dabei werden, je nach Windlastzone des Gebäudestandorts und der Nachbarbebauung, Elemente der Dacheindeckung verschraubt oder verklammert. Die Anwendung der vorgeschriebenen Fachregel „Windlasten auf Dächern mit Dachziegel- und Dachsteindeckungen“ ist seit 2011 Pflicht bei Neubauten und umfassenden Sanierungen im Dachbereich.
Ebenso wichtig ist eine zuverlässige Wasserabführung. Diese muss in ihrer Dimensionierung fachgerecht geplant und ausgeführt sein. Auch hier empfiehlt es sich, im Rahmen der regelmäßigen Dachüberprüfung oder einer umfangreicheren Dachwartung vom Dach-Fachbetrieb die Reinigung von Dachrinnen und Fallrohren gleich mit erledigen zu lassen.
Flachdächer müssen nach DIN 1986-100 zwingend über eine Notentwässerung verfügen, um bei Starkregen und bei Verstopfung der Hauptentwässerung eine statische Überlastung der Dachkonstruktion zu verhindern.
Der Tipp der hessischen Dachdecker: Wie beim Auto oder der Heizungsanlage einen jährlichen Check vom Fachbetrieb durchführen lassen. Das minimiert auch bei Extremwetterereignissen das persönliche Schadensrisiko und im Schadensfall das Risiko eines Rechtsstreits mit der Gebäudeversicherung wegen Unterlassung der Obliegenheitspflichten. Die sind nämlich fest vereinbarter Bestandteil eines jeden Versicherungsvertrags.
Adressen von Fachbetrieben für eine Dachwartung oder eine Dachinspektion gibt es bei der regionalen Dachdecker-Innung und unter www.hessendach.de